- Der Unfall hat sich in Deutschland ereignet
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Der Unfall hat sich in Deutschland ereignet:
Sie können Ihre Schadenersatzansprüche bei folgender Adresse geltend machen, wenn das gegnerische Fahrzeug in einem EWR-Staat zugelassen oder eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt ist.
Deutsches Büro Grüne Karte e. V
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 33 44 0 – 0
Fax: 040 / 33 44 0 – 7040
www.gruene-karte.de
Die Grüne Karte oder eine Kopie davon sollten Sie sich aushändigen lassen, damit Sie diese beim Deutschen Büro Grüne Karte vorlegen können. Das Büro beauftragt dann ein Versicherungsunternehmen oder Schadenregulierungsbüro in Deutschland mit der Regulierung, das Ihren Schadenfall nach deutschem Recht abwickelt. Ist der Unfallgegner im Besitz eines Rosa Grenzversicherungsscheins, können Sie Ihre An- sprüche bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer anmelden (gleiche Adresse wie oben).
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- Der Unfall hat sich im Ausland ereignet
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Der Unfall hat sich im Ausland ereignet:
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Ausland geltend machen. Da das Recht des Unfalllandes Anwendung findet, empfiehlt sich – insbesondere bei Personenschäden – die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vor Ort. Die Kosten übernimmt ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung.
Ist das Fahrzeug Ihres Unfallgegners in einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Norwegen, Lichtenstein oder
der Schweiz zugelassen, können Sie Ihre Ansprüche beim Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers in Deutschland geltend machen. Wer das ist, erfahren Sie beimZentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 0180 / 25 0 26
Fax: 040 / 33 96 54 01
www.zentralruf.deDie Anfrage per Fax oder Mail wird im Hinblick auf die schriftliche Antwort, die Sie dann mit den notwendigen Daten erhalten, empfohlen. Die Bearbeitungszeit des Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Erhalten Sie in dieser Zeit keine begründete Antwort, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.
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Ratgeber: Auffahrunfall
Wissenswertes zur Verhaltensweise in der Situation eines Auffahrunfalls und zur Schuldfrage finden Sie im folgenden Ratgeber:
Zusätzliche Serviceleistung bei einem Unfall
Beinhaltet ihre Autoversicherung einen Autoschutzbrief, vermitteln wir Ihnen sofortige Hilfe, zum Beispiel einen Abschleppdienst, eine Werkstatt, einen Mietwagen.
Für Leistungen aus dem Autoschutzbrief können Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen.
- Im Inland 24-Stunden-Notruf: 08 00 / 20 20 000
- Im Ausland 24-Stunden-Notruf: +49 5 31 / 2 02 40 04
- oder service@oeffentliche.de