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Ein Autounfall, was tun?

Über vier Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Der überwiegende Teil davon geht glimpflich aus: Es entsteht nur mehr oder minder großer Sachschaden. Bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Rund 7.800 Verkehrstote und rund 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf unseren Straßen.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Ein Warndreieck auf einer Landstraße sichert eine dahinter liegende Unfallstelle ab

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Sie müssen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch mit einem Regress der Versicherung von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Was ist bei einem Unfall zu tun? Welche Maßnahmen muss ich einleiten? Wie sollte eine Schadenmeldung aussehen?

Die Broschüre „Ein Autounfall, was tun?“ gibt klare Antworten auf diese Fragen.

 

Ratgeber: Ein Autounfall - was tun?

Der Unfall hat sich in Deutschland ereignet
  • Der Unfall hat sich in Deutschland ereignet:
    Sie können Ihre Schadenersatzansprüche bei folgender Adresse geltend machen, wenn das gegnerische Fahrzeug in einem EWR-Staat zugelassen oder eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt ist.

    Deutsches Büro Grüne Karte e. V
    Glockengießerwall 1
    20095 Hamburg
    Tel.: 040 / 33 44 0 – 0
    Fax: 040 / 33 44 0 – 7040
    www.gruene-karte.de

    Die Grüne Karte oder eine Kopie davon sollten Sie sich aushändigen lassen, damit Sie diese beim Deutschen Büro Grüne Karte vorlegen können. Das Büro beauftragt dann ein Versicherungsunternehmen oder Schadenregulierungsbüro in Deutschland mit der Regulierung, das Ihren Schadenfall nach deutschem Recht abwickelt. Ist der Unfallgegner im Besitz eines Rosa Grenzversicherungsscheins, können Sie Ihre An- sprüche bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer anmelden (gleiche Adresse wie oben).
Der Unfall hat sich im Ausland ereignet
  • Der Unfall hat sich im Ausland ereignet:
    Grundsätzlich müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Ausland geltend machen. Da das Recht des Unfalllandes Anwendung findet, empfiehlt sich – insbesondere bei Personenschäden – die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vor Ort. Die Kosten übernimmt ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung.

    Ist das Fahrzeug Ihres Unfallgegners in einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Norwegen, Lichtenstein oder
    der Schweiz zugelassen, können Sie Ihre Ansprüche beim Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers in Deutschland geltend machen. Wer das ist, erfahren Sie beim 
    Zentralruf der Autoversicherer
    Glockengießerwall 1
    20095 Hamburg
    Tel.: 0180 / 25 0 26
    Fax: 040 / 33 96 54 01
    www.zentralruf.de
    Die Anfrage per Fax oder Mail wird im Hinblick auf die schriftliche Antwort, die Sie dann mit den notwendigen Daten erhalten, empfohlen. Die Bearbeitungszeit des Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Erhalten Sie in dieser Zeit keine begründete Antwort, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.
    Verkehrsopferhilfe e.V.
    Tel.: 040 / 30 18 0 - 0
    www.verkehrsopferhilfe.de
     

Ratgeber: Auffahrunfall

Wissenswertes zur Verhaltensweise in der Situation eines Auffahrunfalls und zur Schuldfrage finden Sie im folgenden Ratgeber:

Zusätzliche Serviceleistung bei einem Unfall

Beinhaltet ihre Autoversicherung einen Autoschutzbrief, vermitteln wir Ihnen sofortige Hilfe, zum Beispiel einen Abschleppdienst, eine Werkstatt, einen Mietwagen.
Für Leistungen aus dem Autoschutzbrief können Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen.
  • Im Inland 24-Stunden-Notruf: 08 00 / 20 20 000
  • Im Ausland 24-Stunden-Notruf: +49 5 31 / 2 02 40 04 
  • oder service@oeffentliche.de