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GenerationenDepot Invest – Vermögen mit Zukunft

 
Vermögen ist weit mehr als ein Wert, der sich mit einer Zahl ausdrücken lässt. Vermögen ist Ausdruck einer Lebensleistung. Und hat neben einem finanziellen Wert auch eine emotionale Bedeutung. Schließlich soll Vermögen nicht nur Ihnen dienen, sondern auch für die Zukunft Ihrer Kinder und Enkelkinder vorsorgen.
Um Ihr Vermögen an Ihre Lieben weitergeben zu können und es gleichzeitig nachhaltig zu vermehren, haben wir das GenerationenDepot Invest entwickelt – eine fondsgebundene Vermögensanlage mit lebenslanger Laufzeit. So kann Ihr Kapital weiter wachsen und Sie können sich entspannt zurücklehnen. Mit dem GenerationenDepot Invest gelingt eine einfache und steueroptimierte Vermögensübertragung auf die nächste Generation. Und Ihr Vermögen geht garantiert in die richtigen Hände.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Sie investieren Ihr Vermögen in eine chancenreiche und attraktive Geldanlage
  • Sie können individuelle Zuzahlungen in Ihr GenerationenDepot Invest vornehmen.
  • Sie können frei und flexibel entscheiden, an wen Sie Ihr Vermögen weitergeben
  • Sie und Ihre Begünstigten profitieren von vermögensschonenden Steuervorteilen
  • Sie können Ihr Fondsportfolio wechseln
  • Sie können über Ihr eingesetztes Vermögen verfügen und Kapital entnehmen
  • Sie müssen keine Gesundheitsprüfung ablegen
Wie funktioniert das GenerationenDepot Invest?
    • Sie zahlen einen Einmalbeitrag in Ihr GenerationenDepot Invest ein
    • Wir investieren Ihr Kapital in Investmentfonds, die auch in Niedrigzinsphasen attraktive Renditen erwirtschaften
    • Sie behalten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Vertrag
    • Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kapital bereits zu Lebzeiten durch Schenkung übertragen oder selbst darüber verfügen möchten
    • Im Todesfall wird das vorhandene Fondsguthaben zuzüglich 1 Prozent des gezahlten Einmalbeitrags auf die Begünstigten übertragen
So lassen Sie Ihr Vermögen wachsen
  • In Zeiten von Niedrigzinsen ist Vermögenswachstum nicht einfach. Darum legen wir Ihren Beitrag in kostengünstige Investmentfonds an, die auch in Niedrigzinsphasen attraktive Erträge erwirtschaften.
    Bei der Fondsauswahl profitieren Sie von unserer langjährigen Kapitalmarktexpertise. Im Rahmen des GenerationenDepot Invest erhalten Sie attraktive Renditechancen. Hierfür tragen Sie das Kapitalmarktrisiko. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihre individuelle Anlagementalität. Für welches Portfolio Sie sich auch entscheiden, durch die Investition in  kostengünstige ETFs kommt mehr von der erwirtschafteten Rendite bei Ihnen an.
Erbschaftsteuer & Freibeträge
  • Vermögen möglichst verlustfrei an Kinder oder Enkel weiterzugeben, ist ein nachvollziehbarer Wunsch. Schließlich hat man es ein ganzes Leben lang aufgebaut. Gleichzeitig unterliegen Vermögenswerte, die nach dem Tod übertragen werden, der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit möglichst viel Wert bei den Erben ankommt und möglichst wenig beim Fiskus, gilt es Freibeträge möglichst optimal zu nutzen. Vererbtes Vermögen ist erst nach Überschreiten der persönlichen Steuerfreibeträge erbschaftsteuerpflichtig. Außerdem können Sie die Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre neu ausschöpfen.

    Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

    Die Erbschaftsteuer ist abhängig von:
    • dem Wert des Vermögens
    • der Steuerklasse des Erben/Beschenkten
    • Freibeträgen
     

    Erbschaftsteuer im Beispiel

    • Nach seinem Tod vererbt ein Großvater seinem Enkel 250.000 Euro
    • Da die Eltern des Enkel noch leben, liegt der Freibetrag des Enkels bei 200.000 Euro
    • Lediglich die Differenz von 50.000 Euro unterliegt der Erbschaftsteuer
    • In der für den Enkel geltenden Steuerklasse I beträgt der Steuersatz 7 Prozent – also 3.500 Euro
    • Von Gesamterbe in Höhe von 250.000 Euro bleiben dem Enkel nach Abzug der Erbschaftsteuer 246.500 Euro
     
    Persönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (Stand: 01.01.2024)
    Steuerklasse I
    Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
    Kinder 400.000 Euro
    Enkelkinder 200.000 Euro
    Eltern / Großeltern (im Erbfall) 100.000 Euro
    Steuerklasse II
    Eltern / Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten / Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro
    Steuerklasse III
    Sonstige Personen 20.000 Euro

Die Portfolios im Überblick

Fondsportfolios im GenerationenDepot Invest

(Einmalbeitrag)

Eine Grafik mit einem Diagramm, welches die steigende Entwicklung unseres Portfolios darstellt.
* Die genannten Renditen p.a. ergeben sich aus der (zurückgerechneten) jährlichen Verzinsung eines in die ETF-Portfolios investierten Einmalbeitrags vom 31.12.2011 bis zum genannten Termin ohne Berücksichtigung der produktspezifischen Kostenbestandteile. Die ETFs sind wählbar bei Abschluss eines GenerationenDepot Invest. Historische Wertentwicklungen stellen keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen dar.
Portfolio Chance
  • Mehr Risiko für höhere Renditechancen. Hier haben unsere Experten ertragsorientierte ETFs für Sie zusammengestellt.
     
    portfolio_chance_2023
Portfolio Öffentliche
  • Dieses Portfolio spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung wider und setzt auf unsere Expertise und eine breitgestreute Investition.
    Tortendiagramm
Portfolio Defensiv
  • Sie möchten ein geringeres Risiko und sind bereit, dafür kleinere Renditen in Kauf zu nehmen? Dann ist dieses Portfolio für Sie richtig.

    Tortendiagramm
Selbstverständlich können Sie auch jede beliebige Kombination außerhalb der von uns vorgeschlagenen Portfolios individuell zusammenstellen. Auch dabei stehen Ihnen unsere Berater mit ihrer Kompetenz zur Seite.

Die wählbaren Fonds auf einen Blick

Großeltern mit Enkelin halten Wildblumen in die Kamera und sind fröhlich

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu den ETFs können den ETF-Produktwebsites entnommen werden, die im Abschnitt „Die wählbaren Fonds auf einen Blick“ verlinkt sind. 
Die „Vorvertragliche[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds. 
Die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen Fonds.
Eine Zusammenfassung der Verweise zu den ETF-Produktwebsites finden Sie hier

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