- Wie funktioniert das GenerationenDepot Invest?
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- Sie zahlen einen Einmalbeitrag in Ihr GenerationenDepot Invest ein
- Wir investieren Ihr Kapital in Investmentfonds, die auch in Niedrigzinsphasen attraktive Renditen erwirtschaften
- Sie behalten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Vertrag
- Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kapital bereits zu Lebzeiten durch Schenkung übertragen oder selbst darüber verfügen möchten
- Im Todesfall wird das vorhandene Fondsguthaben zuzüglich 1 Prozent des gezahlten Einmalbeitrags auf die Begünstigten übertragen
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- So lassen Sie Ihr Vermögen wachsen
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In Zeiten von Niedrigzinsen ist Vermögenswachstum nicht einfach. Darum legen wir Ihren Beitrag in kostengünstige Investmentfonds an, die auch in Niedrigzinsphasen attraktive Erträge erwirtschaften.Bei der Fondsauswahl profitieren Sie von unserer langjährigen Kapitalmarktexpertise. Im Rahmen des GenerationenDepot Invest erhalten Sie attraktive Renditechancen. Hierfür tragen Sie das Kapitalmarktrisiko. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihre individuelle Anlagementalität. Für welches Portfolio Sie sich auch entscheiden, durch die Investition in kostengünstige ETFs kommt mehr von der erwirtschafteten Rendite bei Ihnen an.
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- Erbschaftsteuer & Freibeträge
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Vermögen möglichst verlustfrei an Kinder oder Enkel weiterzugeben, ist ein nachvollziehbarer Wunsch. Schließlich hat man es ein ganzes Leben lang aufgebaut. Gleichzeitig unterliegen Vermögenswerte, die nach dem Tod übertragen werden, der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit möglichst viel Wert bei den Erben ankommt und möglichst wenig beim Fiskus, gilt es Freibeträge möglichst optimal zu nutzen. Vererbtes Vermögen ist erst nach Überschreiten der persönlichen Steuerfreibeträge erbschaftsteuerpflichtig. Außerdem können Sie die Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre neu ausschöpfen.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist abhängig von:
• dem Wert des Vermögens
• der Steuerklasse des Erben/Beschenkten
• FreibeträgenErbschaftsteuer im Beispiel
• Nach seinem Tod vererbt ein Großvater seinem Enkel 250.000 Euro
• Da die Eltern des Enkel noch leben, liegt der Freibetrag des Enkels bei 200.000 Euro
• Lediglich die Differenz von 50.000 Euro unterliegt der Erbschaftsteuer
• In der für den Enkel geltenden Steuerklasse I beträgt der Steuersatz 7 Prozent – also 3.500 Euro
• Von Gesamterbe in Höhe von 250.000 Euro bleiben dem Enkel nach Abzug der Erbschaftsteuer 246.500 EuroPersönliche Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung (Stand: 01.01.2024) Steuerklasse I Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro Kinder 400.000 Euro Enkelkinder 200.000 Euro Eltern / Großeltern (im Erbfall) 100.000 Euro Steuerklasse II Eltern / Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten / Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro Steuerklasse III Sonstige Personen 20.000 Euro
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Fondsportfolios im GenerationenDepot Invest
(Einmalbeitrag)
* Die genannten Renditen p.a. ergeben sich aus der (zurückgerechneten) jährlichen Verzinsung eines in die ETF-Portfolios investierten Einmalbeitrags vom 31.12.2011 bis zum genannten Termin ohne Berücksichtigung der produktspezifischen Kostenbestandteile. Die ETFs sind wählbar bei Abschluss eines GenerationenDepot Invest. Historische Wertentwicklungen stellen keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen dar.
- Portfolio Chance
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Mehr Risiko für höhere Renditechancen. Hier haben unsere Experten ertragsorientierte ETFs für Sie zusammengestellt.
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- Portfolio Öffentliche
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Dieses Portfolio spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung wider und setzt auf unsere Expertise und eine breitgestreute Investition.
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- Portfolio Defensiv
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Sie möchten ein geringeres Risiko und sind bereit, dafür kleinere Renditen in Kauf zu nehmen? Dann ist dieses Portfolio für Sie richtig.
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Selbstverständlich können Sie auch jede beliebige Kombination außerhalb der von uns vorgeschlagenen Portfolios individuell zusammenstellen. Auch dabei stehen Ihnen unsere Berater mit ihrer Kompetenz zur Seite.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu den ETFs können den ETF-Produktwebsites entnommen werden, die im Abschnitt „Die wählbaren Fonds auf einen Blick“ verlinkt sind.
Die „Vorvertragliche[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds.
Die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen Fonds.
Eine Zusammenfassung der Verweise zu den ETF-Produktwebsites finden Sie hier.