Häufige Fragen zu unserer Moped Versicherung
- Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
-
-
- Der Versicherungsschutz beginnt an dem von Ihnen gewählten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch mit Zugang des Versicherungskennzeichens bzw. Versicherungsplakette.
- Für Verträge mit Versicherungsbeginn im neuen Verkehrsjahr gilt der Versicherungsschutz ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch ab dem 01.03.
-
- Welche Unterlagen brauche ich für den Abschluss der Versicherung?
-
-
- Es muss eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis vorliegen. Ohne diese, darf das Fahrzeug nicht versichert werden.
- Bitte beachten Sie auch besonders bei Ihrem E-Scooter, ob dieser eine gültige Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis besitzt.
Außerdem muss der E-Scooter über folgende Sicherheitseinrichtungen verfügen:- Eine Lenk- bzw. Haltestange
- Ein Vorder-, Rück- und Bremslicht
- Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Eine helltönende Glocke
Dafür entfällt die Helmpflicht, und auch einen Blinker muss ein E-Scooter nicht haben – die Richtung wird wie beim Fahrrad per Handzeichen angezeigt. Zum Führen eines E-Scooters im Straßenverkehr ist kein Führerschein nötig, man muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss man auf die Fahrbahn ausweichen – auch außerorts! Ausnahmen werden durch entsprechende Schilder angezeigt.
-
- Wann erhalte ich mein Kennzeichen, wenn ich Online abgeschlossen habe?
-
-
In der Regel wird Ihr Kennzeichen innerhalb von 2-3 Werktagen per Post zugestellt.
-
- Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
-
-
Grundsätzlich besteht bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen / Versicherungsplakette Versicherungsschutz vom Vertragsbeginn (frühestmöglich ist der 01.03.) bis Ende Februar des Folgejahres. Danach verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit und für das nächste Versicherungsjahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
-
- Kann ich mein Kennzeichen bzw. meine Plakette für das Folgejahr weiterbenutzen?
-
-
Nein, das Kennzeichen verliert nach Ablauf des Versicherungsjahres seine Gültigkeit und kann vernichtet werden. Mit Antragsstellung für das neue Versicherungsjahr wird auch ein neues Kennzeichen oder eine Plakette ausgegeben.
-
- Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren?
-
-
Es gibt keine Fahrerkreisbeschränkung. Jeder, der berechtigt ist, kann das Fahrzeug nutzen.
-
- Was muss ich beim Verkauf meines Fahrzeugs beachten?
-
-
Hier wird unterschieden, ob Sie Ihr Fahrzeug mit oder ohne Versicherungskennzeichen verkaufen:Verkauf mit Versicherungskennzeichen:
Versicherungsschein, Moped-Card und das Versicherungskennzeichen gehen an den Erwerber über. Es erfolgt eine Verrechnung des gezahlten Beitrags. Bitte teilen Sie uns hierfür die vollständigen Daten des Erwerbers mit.Verkauf ohne Versicherungskennzeichen:
Bitte reichen Sie uns den Versicherungsschein, die Moped-Card und das Versicherungskennzeichen ein. Nach der Abrechnung des Vertrags wird Ihnen das anteilige Guthaben erstattet.
-
- Was muss ich beim Verlust des Versicherungskennzeichen beachten?
-
-
Ersatzkennzeichen über die Geschäftsstelle:
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wenn das Versicherungskennzeichen verloren gegangen oder gestohlen wurde. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro für das Ersatzkennzeichen.Ersatzkennzeichen online:
Haben Sie Ihr Versicherungskennzeichen online bestellt, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Tel. 0531 – 2020. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro für das Ersatzkennzeichen.
-
Die Vertragsbestimmungen zur Mopedversicherung stellen wir Ihnen hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung Vertragsbestimmungen.