- Tierbiss
Schäden an Kabeln, Schläuchen, Gummimanschetten oder Leitungen - Folgeschäden sind bis 3.000 Euro mitversichert. - Neupreisentschädigung
Innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung erhalten Sie bei Totalschaden den Neupreis Ihres Fahrzeugs, wenn die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen. - Kaufwertentschädigung
Innerhalb von 12 Monaten nach Zulassung erhalten Sie bei Totalschaden den Kaufpreis Ihres Fahrzeuges. - Verzicht auf Abzug „neu für alt“
Wir nehmen bei älteren Fahrzeugen keinen Abzug bei der Schadenersatzleistung vor. - Zusammenstöße mit Tieren aller Art
Zusätzlich zu Wildschäden sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert.
- Abschleppkosten
Nach einem Unfall übernehmen wir die Kosten bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. - Entsorgung-, Zulassungs- und Überführungskosten nach Totalschaden
Wir übernehmen die Kosten für die Entsorgung von Ihrem Fahrzeug sowie Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 Euro bei einem Totalschaden. - Zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile
Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die werksseitig eingebaut sind. Nachträglich eingebaute Teile sind bis zu 10.000 Euro beitragsfrei mitversichert. -
Schlossaustausch
Wir ersetzen die zur Schadensverhütung technisch erforderlichen Kosten für den Austausch und/oder die Umprogrammierung der Fahrzeugschlösser. Ebenfalls ersetzt werden die dazugehörigen Fahrzeugschlüssel.
Vorteile unserer Vollkasko
- Alle Vorteile der Teilkaskoversicherung
Genießen Sie alle Vorteile der Teilkaskoversicherung. - Unfall und Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen Schäden durch Unfall und mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen. - Auslandsschadenschutz
Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir den Schaden, der Ihnen durch den Verursacher zugefügt wurde, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt belastet wird.
Die Vertragsbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung stellen wir Ihnen hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung Vertragsbestimmungen