- Warum brauche ich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung und was kostet sie?
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Schäden, die durch versicherungspflichtige Elektro-Scooter an Anderen verursacht werden, sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Grund: Der Nutzer muss keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden. Deshalb gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge - Für sie muss daher eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.Für E-Scooter kostet der Haftpflicht-Versicherungsschutz bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig nur 25,- Euro im Jahr. Für das laufende Jahr verringert sich der Beitrag anteilig, der Mindestbeitrag beträgt jedoch stets 15 Euro.
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- Was deckt eine Teilkaskoversicherung ab?
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Der Teilkaskoschutz deckt – ähnlich wie bei Auto oder Motorrad – folgendes ab:
- Brand
- Explosion
- Diebstahl und Raub
- Hagel- und Sturmschäden
- Blitzschlag
- Überschwemmung
- Lawinen
- Erdrutsche
- Erdbeben oder Vulkanausbrüche
- Kurzschluss
- Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art
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- Wie bekomme ich meine Versicherungsplakette und wie lange dauert der Antragsprozess?
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Eine Versicherung kann in jeder unserer Geschäftsstellen abgeschlossen werden.Oder Sie nutzen die Option unserer Online-Bestellung und bekommen Ihre Plakette ganz bequem nach Hause geschickt.
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- Welche Anforderungen werden an E-Scooter gestellt?
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Grundsätzlich können nur E-Scooter und Segways mit einer gültigen Betriebserlaubnis versichert werden – dies sollte man schon bei Kauf beachten!
Außerdem muss der E-Scooter oder das Segway folgende Merkmale aufweisen:
- Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
- Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge (z. B. Segways) mit oder ohne Sitz
- Eine Lenk- oder Haltestange, die mit Sitz mindestens 50 und ohne Sitz mindestens 70 Zentimeter hoch ist
- Maximal 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang
- Maximales Gewicht von 55 Kilogramm ohne Fahrer
- Eine vom Hersteller angegebene Leistung von maximal 500 Watt oder 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen (z. B. Segways)
Dafür entfällt die Helmpflicht, und auch einen Blinker müssen E-Scooter oder Segway nicht haben – die Richtung wird wie beim Fahrrad per Handzeichen angezeigt.
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- Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
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Zum Führen eines E-Scooters im Straßenverkehr ist kein Führerschein nötig, man muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss man auf die Fahrbahn ausweichen – auch außerorts! Ausnahmen werden durch entsprechende Schilder angezeigt.Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Eine Liste finden Sie hier: Kraftfahrtbundesamt - ABE - Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
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E-Scooter und Segway
Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge
Am 1. März jeden Jahres beginnt die neue Saison für Moped, Roller, Mofa und E-Scooter. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Versicherungskennzeichen beziehungsweise Versicherungsplaketten benötigt, welche als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung dienen. Die neuen Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres.
Wichtige Änderungen zum Wechsel Ihres Versicherungskennzeichen beziehungsweise Ihrer Versicherungsplakette
Wie andere Versicherer auch, stellt die Öffentliche das Ausgabeverfahren für Versicherungskennzeichen/Versicherungsplaketten zum 1. März 2024 um.
Bitte planen Sie zum Wechsel des Kennzeichens zwei bis drei Werktage ein.
Bitte planen Sie zum Wechsel des Kennzeichens zwei bis drei Werktage ein.
Damit Sie Ihr neues Kennzeichen rechtzeitig zum 1. März erhalten ist, ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Geschäftsstelle zu vereinbaren. Dort können Sie Ihr neues Kennzeichen bestellen und erhalten es innerhalb von zwei bis drei Werktagen per Post ohne Mehrkosten zusammen mit den Vertragsunterlagen zugestellt.
Alternativ können Sie Ihr neues Kennzeichen auch direkt online selbst bestellen. Besuchen Sie hierfür einfach die Website Ihrer Geschäftsstelle.
Eine Übersicht zu zugelassenen Fahrzeugen finden Sie beim Kraftfahrtbundesamt unter dem folgenden Link:
ABE - Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
ABE - Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
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Ihr Vertriebspartner vor Ort
Melanie Klötzer
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