- Das Bauherren-Risiko können Sie nicht abgeben
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Der Bauherr muss ab Beginn der Bauarbeiten für Schäden aufkommen, die z.B. durch höhere Gewalt wie Sturm oder Vandalismus (erst nach erfolgter Abnahme des jeweiligen Gewerks) entstehen.Nach Abnahme der Handwerkerleistungen bis zum Einzug tragen ausschließlich Sie als Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Sachschäden. Auch sollten Sie wissen, dass sich der Handwerker speziell bei den Ausbauleistungen keinen Versicherungsschutz besorgen kann.
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- Schutz für Bauherren kommt allen zugute
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Mit einer Bauleistungsversicherung können Sie nicht nur zum Baufortschritt beitragen, sondern auch zur Lösung von oft schwierigen bauvertraglichen Situationen im Schadenfall und letztlich auch zum Klima am Bau selbst. Es trifft im Übrigen nicht zu, dass die Behebung aller Schäden am Bau grundsätzlich nur Sache der Handwerker ist.
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- Versicherte Leistungen
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Während der Bauphase ersetzt die Bauleistungsversicherung die Wiederherstellungs- und Aufräumungskosten von Beschädigungen und Zerstörungen, die an dem Neubauvorhaben eintreten. Bei Schäden, die zu Lasten der Handwerker gehen, werden die Selbstkosten ersetzt. Generell erfolgt dabei ein Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
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Bauleistungsversicherung – engagiert geplant und gut gebaut
Auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung können während der Bauzeit Schäden auftreten, die Ihre Kalkulation und damit das Baukapital gefährden.