Wichtiger Hinweis für Sie als Hundehalter
Seit 01.07.2011 besteht in Niedersachsen Versicherungspflicht für Hunde: Alle Hundehalter müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
- Was leistet meine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
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Aufgabe unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
- Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
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- Warum die Tierhalter-Haftpflicht so wichtig ist
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Es gibt verschiedene Situationen, in denen Tiere einen Schaden anrichten können. Egal, ob ein Hund einen Jogger verletzt oder ein Pferd einen Zaun beschädigt, in allen Fällen muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen. Gerade bei Personenschäden können bei Unfällen schnell hunderttausende Euro anfallen, da nicht nur Schmerzens-geld, sondern auch Krankenhaus- und Arztkosten übernom-men werden müssen. Ist der Verletzte gar arbeitsunfähig, trägt der Tierhalter die Kosten des Verdienstausfalls.
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Abgrenzung zur Privat-Haftpflichtversicherung
Unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen und Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder Ziegen. Ebenso fällt unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung, wenn Sie gelegentlich den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.
PrivatSchutz
Möchten Sie die Tierhalterhaftpflicht für Hunde als Teil unseres PrivatSchutz? Sprechen Sie mit Ihrem Berater.