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Jagd-Haftpflicht -
Gehen Sie sorglos auf die Pirsch

Damit Sie Ihrer Passion, der Hege und Pflege, in Wald und Flur nachgehen können, benötigen Sie laut Bundesjagdgesetz eine Jagd-Haftpflicht. Unsere erstklassige Jagd-Haftpflichtversicherung bietet ein Rundum-Sorglos-Paket, das Sie bei allen jagdlichen Betätigungen schützt.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Jagdhaftpflicht-Versicherung

Ihre Vorteile im Überblick

 

  • Versicherungsschutz als Jäger, Pächter, Veranstalter und Aufseher
  • Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen
  • Doppelter Schutz für Revierinhaber
  • Mitversicherung von bis zu drei Jagdhunden
  • Weltweiter Versicherungsschutz
Was leistet meine Jagd-Haftpflichtversicherung?
  • Aufgabe unserer Jagd-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
    • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
    • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
    • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
    Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
Wer und was ist versichert?
  • Versichert sind Sie als Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Jagdaufseher, Forstbeamter, Förster, Forstaufseher oder Jagdfalkner.
    Versicherte Risiken
    • Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen auch außerhalb der Jagd
    • Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen einschließlich Schmerzensgeldansprüchen, auch von Angehörigen
    • Teilnahme an Übungs- und Preisschießen
    • Verzicht auf den Haftungseinwand bei einem Jagdunfall mit der Waffe, den der Schütze verursacht aber nicht verschuldet hat (z.B. durch Querschläger oder Abpraller)
    • Fahrlässiges Überschreiten des Waffengebrauchsrechts der Forst- und Jagdschutzberechtigen im Rahmen der Notwehr
    • Fahrlässige Überschreitung der Jagdschutzberechtigung zum Anschießen von Katzen und Hunden
    • Durchführung von Gesellschaftsjagden
    • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Jagdhütten etc.)
    • Halter oder Fahrer von Wasserfahrzeugen ohne Motor
    • Erlaubtes Bejagen und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild, entlaufende Rinder, Rabenvögel, inkl. Kaninchen, Tauben etc.)
    • Auslandsdeckung weltweit
    Mitversicherung von Tieren
    • Bis zu 3 Hunde, die eine jagdliche Brauchbarkeit besitzen oder sich in jagdlicher Ausbildung oder Abrichtung befinden
    • Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten
    • Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
    • Halten und Hüten von Frettchen sowie Greifvögeln zur Beizjagd
    Produkthaftpflicht
    • In-Verkehr-Bringen von verarbeiteten oder unverarbeiteten Jagderzeugnissen
    Auf Anfrage versicherbar
    • Jagdunfälle von Jagdhunden im Jagdlichen Einsatz (1.500,- Euro) (Tod oder Nottötung)
    • Tierärztliche Behandlungskosten (750,- Euro)
Doppelter Schutz für Revierinhaber
  • Wie Sie wissen, sind Jagden laut Gesetz Betriebe. Für Revierinhaber ist sicher interessant, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung somit praktisch gleichzeitig den Deckungsumfang einer Betriebshaftpflicht bietet. Und das kostenlos! Demzufolge ist mitversichert.
    • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr für die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)
    • die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zu Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils angestellt hat, und sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen

Kontakt

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