Egal, wer Schuld ist - Sie tragen die Verantwortung
Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Baustellenzufahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sachschaden entsteht. Wenn doch mal etwas passiert, schützt Sie eine Bauherren Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
- Was leistet meine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
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Aufgabe unserer Bauherren-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
- Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
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- Von der Planung bis zum Einzug
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Die Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft die an Sie gestellte Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dieser Schutz gilt für unbebaute Grundstücke und für Bauvorhaben, auch wenn Sie die Bauausführung an Dritte vergeben haben.Wenn Sie die Bauausführung selbst übernehmen, können Sie Ihre Eigenleistungen zusätzlich absichern. Dann sind auch sämtliche Schäden mitversichert, die durch Personen verursacht werden, die am Bau beschäftigt sind. Außerdem werden alle Schäden abgedeckt, die Sie in Ausführung der Bautätigkeit verursachen. Ebenso eingeschlossen ist der Einsatz von Baumaschinen sowie Schäden, die auf Ihre Planung oder Bauleitung zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn.
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- Extras
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Beschädigungen von Erdleitungen können immense finanzielle Ansprüche nach sich ziehen. Zu Erdleitungen zählen Kabel, Kanäle, Wasserleitungen oder Gasrohre. Für dieses Risiko besteht mit der Bauherren Haftpflichtversicherung ebenfalls voller Versicherungsschutz.Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Schriftliche Auskünfte müssen eingeholt werden, ob und wo an der Baustelle Leitungen verlaufen (Schachtplan bzw. Schachtschein).
- Der Beginn der Arbeiten muss bei den zuständigen Stellen rechtzeitig angezeigt werden, sodass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen können.
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