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ExistenzSchutz-Versicherung –
Der Rettungsring für Ihren Alltag

Jeder von uns schmiedet Pläne. Wir gestalten unser Leben und rechnen immer nur mit dem Besten. Dabei vergessen wir zu gerne: das Leben ist unberechenbar. Eine Krankheit oder ein Unfall können schnell einen Strich durch jede Rechnung machen. Mit unkalkulierbaren Folgen für Ihre Existenz, die Ihrer Familie oder Ihres Partners. Schließlich hängt die gesamte Existenz in den meisten Fällen an einem regelmäßigen Einkommen, das durch den Verlust der Arbeitsfähigkeit wegfällt.

Ihr Vertriebspartner vor Ort

Marco Schübbe
Ruhestandsplaner

Jastremski, Naujoks, Schübbe
Gustav-Hagemann-Str. 1
38229 Salzgitter

ruhestandsplaner@oeffentliche.de

  • Öffnungszeiten

    Mo - Fr 09.00-12.00
    Di, Do 15.00-18.00
    und nach Vereinbarung

  • Für Sie erreichbar

    Tel.: 05341/77722

    Fax: -

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Ruhestandsplaner

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall
  • Lebenslange Zahlung einer monatlichen Rente
  • Vermittlung an einen anerkannten Spezialisten zur Verbesserung Ihrer medizinischen Versorgung
  • Sofortleistung in Höhe von 6 Monatsrenten
  • Vertragsabschluss unabhängig von Beruf oder Einkommen
  • Beitragsbefreiung und jährliche Erhöhung der Rente im Leistungsfall

Wie haben Sie Ihren Lebensstandard abgesichert?

Die Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Krankheit oder Unfall seine Arbeitskraft zu verlieren, ist höher als die meisten wahrhaben möchten: Jeder vierte Arbeitnehmer muss während seines Berufslebens seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben – das entspricht über 170.000 Menschen jährlich.
Was leistet meine ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Unsere ExistenzSchutz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen des Verlusts Ihres wichtigsten Gutes: Ihrer Gesundheit. Damit Sie im Fall der Fälle maximal profitieren, kombinieren wir die Leistungsspektren von fünf Versicherungsprodukten in einem.  
    1. Rente bei Organschäden
    Ist die Funktion eines lebenswichtigen Organs (z. B. Herz, Lunge, Leber) schwerwiegend beeinträchtigt, erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe.
    2. Rente bei Krebserkrankungen
    Je nach Schwere und Dauer der Krebserkrankung steht Ihnen bis zu fünf Jahre lang die vereinbarte monatliche Rente zu.
    Grafik eines menschlichen Körpers

    3. Rente bei Invalidität durch Unfall

    Ganz gleich ob bei Unfällen im privaten oder beruflichen Bereich oder gar folgenschweren Zeckenstichen – bei einem Invaliditätsgrad von mind. 50 % durch einen Unfall zahlen wir Ihnen lebenslang eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.

     

    4. Rente bei Pflegebedürftigkeit

    Bei einer Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 nach dem deutschen Sozialgesetzbuch besteht der Anspruch auf lebenslange monatliche Rentenzahlung.

     

    5. Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten

    Auch bei Verlust einer Grundfähigkeit wie z. B. Sprechen, Hören, Sehen, sich orientieren oder Bewegen greift die ExistenzSchutz-Versicherung und zahlt Ihnen die vereinbarte Rente ein Leben lang.

    Unsere ExistenzSchutz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen des Verlusts Ihres wichtigsten Gutes: Ihrer Gesundheit. Damit Sie im Fall der Fälle maximal profitieren, kombinieren wir die Leistungsspektren von fünf Versicherungsprodukten in einem.  

    1. Rente bei Organschäden

    Ist die Funktion eines lebenswichtigen Organs (z. B. Herz, Lunge, Leber) schwerwiegend beeinträchtigt, erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe.

     

    2. Rente bei Krebserkrankungen

    Je nach Schwere und Dauer der Krebserkrankung steht Ihnen bis zu fünf Jahre lang die vereinbarte monatliche Rente zu.

     

    3. Rente bei Invalidität durch Unfall

    Ganz gleich ob bei Unfällen im privaten oder beruflichen Bereich oder gar folgenschweren Zeckenstichen – bei einem Invaliditätsgrad von mind. 50 % durch einen Unfall zahlen wir Ihnen lebenslang eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.

     

    4. Rente bei Pflegebedürftigkeit

    Bei einer Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 nach dem deutschen Sozialgesetzbuch besteht der Anspruch auf lebenslange monatliche Rentenzahlung.

     

    5. Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten

    Auch bei Verlust einer Grundfähigkeit wie z. B. Sprechen, Hören, Sehen, sich orientieren oder Bewegen greift die ExistenzSchutz-Versicherung und zahlt Ihnen die vereinbarte Rente ein Leben lang.

    Grafik eines menschlichen Körpers
Die gesetzlichen Absicherungen - Alles andere als sicher
  • Wer von einem schweren Schicksalsschlag wie Krankheit oder Unfall betroffen ist, fällt nicht zwangsläufig ins Leere. Aber die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung stellen nur ein sehr löchriges Sicherheitsnetz dar, das selten ausreicht.
    Bei einem Verlust der Arbeitskraft durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall haben betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Im Durchschnitt liegt die Rente bei weniger als einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens – alles andere als ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.

FAQ zur ExistenzSchutz-Versicherung

Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer ExistenzSchutz-Versicherung finden Sie in unserem FAQ.
Dort haben haben für Sie eine Auswahl an Fragen zusammengestellt, die uns oftmals am Telefon oder im Beratungsgespräch gestellt werden.
 

FAQ zur ExistenzSchutz-Versicherung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer ExistenzSchutz-Versicherung, die uns oftmals am Telefon oder im Beratungsgespräch gestellt werden.
 
Was genau ist die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die ExistenzSchutz - Versicherung ist eine neue Form der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Unabhängig von der Ausübung eines Berufs zahlen wir eine lebenslange Rente bei dauerhaften körperlichen, gesundheitlichen und geistigen Beeinträchtigungen.
    Die ExistenzSchutz-Versicherung vereint Elemente aus der Unfall-, Kranken-/Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei stehen die Körperfunktionen und deren Minderung im Fokus.
Was leistet die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die Hauptleistung besteht in der Zahlung einer lebenslangen Rente für alle Berufsgruppen unabhängig davon, ob ein Beruf ausgeübt werden kann.
    Auslöser für die Leistung können sein:
    • Unfall
    • Eintritt einer Pflegebedürftigkeit
    • Schäden an lebensnotwendigen Organen
    • Verlust von Grundfähigkeiten z.B . Sehen, Sprechen etc.
    • Krebs
    Treffen mehrere Auslöser für verschiedene Renten zu, erfolgt die Rentenzahlung nur einmal.
Welches sind die Besonderheiten der ExistenzSchutz-Versicherung?
    • Lebenslange Rentenzahlung (bei Krebserkrankung ist diese auf 60 Monate begrenzt)
    • Sofortleistung in Höhe von 6 Monatsrenten
    • Ärztliche Expertenmeinung bei Krebs und Organschäden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung
    • Konstante Beiträge über die gesamte Laufzeit
    • Jährliche Erhöhung der Rente im Leistungsfall
Worin unterscheidet sich die ESV im Wesentlichen von einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Die ESV leistet bei Unfall und Krankheit. Das Einkommen, der Beruf und eine Fortsetzung der Berufsausübung nach Unfall oder Krankheit spielen keine Rolle für die Leistung.
Für wen eignet sich die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die ExistenzSchutz - Versicherung ist der richtige Schutz für alle, die sich zwischen ihrem 18. und 66. Lebensjahr gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, einer Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern möchten.
Erhöht sich der Beitrag im Laufe der Zeit?
  • Der Beitrag bleibt prinzipiell immer gleich. Allerdings erhöht sich die Rente jedes Jahr um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Im gleichen Verhältnis erhöht sich auch der Beitrag. Dieser Dynamik können Sie aber widersprechen.
Muss ich im Leistungsfall die Beiträge weiterzahlen?
  • Nein, solange Sie von uns eine Rente erhalten, müssen Sie keine Beiträge bezahlen.
Kann die Öffentliche meinen Vertrag kündigen?
  • Nein, nur Sie als Kunde können den Vertrag kündigen.
Wie lange läuft mein Vertrag?
  • Die ExistenzSchutz – Versicherung endet automatisch mit dem 67. Lebensjahr.

Kontakt

Schnell, einfach und unkompliziert, das ist unser Service. Sie haben eine Frage, haben einen Beratungswunsch oder möchten direkt einen Termin vereinbaren -
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E-Mail: ruhestandsplaner@oeffentliche.de