Die Umweltpolitik der Öffentlichen
Versicherung ist ein langfristiges, von Vertrauen geprägtes Geschäft. Als regionaler, aus einer lokalen Bedürfnissituation heraus entstandener Versicherer ist uns dabei das Prinzip der Nähe besonders wichtig.
Langfristigkeit und Nähe sind Komponenten, die ideal zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung passen, welche neben einer stabilen Wirtschaftlichkeit auch das Sozialprinzip und die Einbeziehung der Ökologie und des Umweltschutzes beinhaltet.
Umweltveränderungen und der Anstieg von Naturkatastrophen in Anzahl und Schadenhöhe beeinflussen auch unser Geschäftsmodell. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Reduzierung negativer Umweltveränderungen muss daher gerade für einen Versicherer ein Handlungsprinzip sein.
Nachhaltigkeit
Unsere Broschüre zur Nachhaltigkeit steht für Sie zum Download bereit.
- Aus diesen Erwägungsgründen geben wir uns folgende Grundsätze
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- Wir wollen die Umweltauswirkungen und Ressourcenverbräuche unseres Geschäftsbetriebes messen, bewerten und wo möglich kontinuierlich reduzieren.
- Demzufolge ist die Einhaltung aller geltenden, relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der kooperative Umgang mit den Behörden und anderen Stakeholdern für uns selbstverständlich und verpflichtend.
- Die offene und klare Information sowie der Dialog mit Kunden, Geschäftsstellen und der Öffentlichkeit sind für die Öffentliche Versicherung Braunschweig Prinzip.
- Für einzelne Geschäftssegmente der Versicherung entwickeln wir sukzessive Handlungsprinzipien, um auch in den Versicherungsdienstleistungen und -produkten die Umweltimplikationen zu reduzieren oder wenn möglich auch zu Umweltschutzmaßnahmen beizutragen.
- Unseren Kunden helfen wir durch Informationen und Versicherungskomponenten die Herausforderungen von Klimawandel, Energiewende und vorbeugenden Umweltschutzforderungen zu bewältigen.
- Im Rahmen unserer regionalen Fördermöglichkeiten unterstützen wir ausgewählte regionale Umweltinitiativen.
- Alle Mitarbeiter der Öffentlichen Versicherung Braunschweig werden entsprechend ihren Aufgaben im Umweltschutz informiert, qualifiziert und motiviert. Sie sind zur Umsetzung dieser Grundsätze sowie zur Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen verpflichtet.
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- Funktion des Vorstands
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Der Vorstand ist Adressat öffentlich-rechtlicher Pflichten. Bei ihm liegt formalrechtlich die Verantwortung für die Einhaltung aller Belange des Umweltschutzes. Er
- legt die Umweltpolitik fest und sorgt für klare und lückenlose Organisationsstrukturen zu deren Umsetzung
- delegiert und kontrolliert die fachliche Verantwortung sachgerecht
- wählt geeignete Mitarbeiter aus
- setzt für die Arbeiten im Umweltschutz den/die Umweltmanagementbeauftragte/n (UMB) ein
durch das hier dokumentierte Umweltmanagementsystem (UMS). Jährlich berichten die UMB an den Vorstand über die Funktionen und Ergebnisse des UMS. Der Vorstand gibt im Rahmen des Managementreviews eine Bewertung des UMS ab.
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