Öffentliche und BLSK organisieren kostenfreie Corona-Rechtsberatungs-Hotline
Ob Reisestornierung, Kurzarbeit oder Kredittilgung – die Corona-Pandemie hat viele Menschen mit rechtlichen Fragen konfrontiert, auf die sie keine Antwort wissen. Nun helfen die Öffentliche Versicherung Braunschweig und die Braunschweigische Landessparkasse ab dem 18. Mai allen Ratsuchenden mit der Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung durch einen niedergelassenen Anwalt. Unter der Nummer 0211 95 98-1111 haben die beiden Braunschweiger Traditionsunternehmen in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG dafür eine kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline eingerichtet. Sie ist bis 29. Mai 2020 jeweils montags bis freitags (ausgenommen Christi Himmelfahrt) in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr geschaltet. „Die Öffentliche und die BLSK fühlen sich unserer Region und dem Gemeinwohl der hier lebenden Menschen stark verpflichtet. Das gilt besonders in diesen schweren Zeiten“, sagt Christoph Schulz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Öffentlichen und des Vorstandes der BLSK. „Mit unserer Initiative der Corona-Rechtsberatungs-Hotline ermöglichen wir vielen Menschen, in der Krise konkrete und kostenlose Unterstützung durch den Rat von unabhängigen Anwälten zu bekommen.“
Der Service der Corona-Rechtsberatungs-Hotline und der anwaltliche Rat zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus ist kostenfrei und kann von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden. „Im Fokus stehen derzeit insbesondere arbeitsrechtliche Fragen sowie Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Kredittilgungen“, weiß Knud Maywald, Vorsitzender des Vorstandes der Öffentlichen Versicherung Braunschweig „Aber auch Unsicherheiten in Bezug auf Kontaktverbote, Quarantänemaßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen.“
Über 250 Kanzleien in ganz Deutschland an Aktion beteiligt
Beraten werden die Anrufer von unabhängigen, niedergelassenen und zertifizierten Rechtsanwälten aus rund 250 Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. „Voraussetzung für die telefonische Beratung ist lediglich, dass diese ohne Hinzuziehung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist“, so Maywald. Die Anrufer gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn sie die telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Beratung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen.