Expertentipps für den sicheren Umgang mit E-Scootern
Versicherungsschutz der Öffentlichen Versicherung Braunschweig verfügbar, sobald die Elektrotretroller im deutschen Verkehr final zugelassen sind.
Wie durch die Regierung beschlossen, sollen die so genannten E-Scooter durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge zum 15. Juni auch in Deutschland zugelassen werden. Pünktlich zum Starttermin wird auch die Öffentliche Versicherung Braunschweig den nötigen Versicherungsschutz schnell und unkompliziert anbieten. Für sicheres Fahren mit den Elektrotretrollern sind allerdings einige grundlegende Voraussetzungen nötig.
E-Scooter dürfen in Deutschland zum Starttermin ab einem Alter von 14 Jahren auf Radwegen gefahren werden, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Vom Gesetzgeber zugelassen werden dabei nur Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde. Voraussetzung für die Benutzung der Roller sind allerdings die allgemeine Betriebserlaubnis des jeweiligen Herstellers sowie ein gültiger Versicherungsschutz, so Werner Riedel, Experte für Kfz-Versicherungen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen beispielsweise Kriterien wie zwei unabhängige Bremsen und eine Beleuchtungsanlage erfüllt sein.
E-Scooter dürfen in Deutschland zum Starttermin ab einem Alter von 14 Jahren auf Radwegen gefahren werden, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Vom Gesetzgeber zugelassen werden dabei nur Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde. Voraussetzung für die Benutzung der Roller sind allerdings die allgemeine Betriebserlaubnis des jeweiligen Herstellers sowie ein gültiger Versicherungsschutz, so Werner Riedel, Experte für Kfz-Versicherungen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen beispielsweise Kriterien wie zwei unabhängige Bremsen und eine Beleuchtungsanlage erfüllt sein.
„Vor dem Kauf sollte man darauf achten, dass das Modell, für das man sich interessiert, auch wirklich über die allgemeine Betriebserlaubnis verfügt. Diese wird direkt mitgeliefert und bisher haben nur sehr wenige Hersteller Zulassungen für ihre E-Scooter erhalten“, rät Werner Riedel. Vor der ersten Fahrt muss jeder E-Scooter-Besitzer außerdem für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Der Nachweis über diesen Schutz wird in Form einer farbig gekennzeichneten Plakette, ähnlich wie bei einer Mofa, an den Roller geklebt und ist jeweils bis Ende Februar gültig. „Der Schutz muss jährlich zum 1. März erneuert werden. Verpflichtend ist für jeden E-Scooter eine Haftpflichtversicherung. Auf Grund der relativ hohen Anschaffungskosten ist aber auch eine optionale Teilkaskoversicherung sinnvoll, die beispielsweise den Diebstahl der Geräte finanziell mit absichert“, so Werner Riedel.
Die Öffentliche Versicherung Braunschweig bietet die Haftpflichtversicherung für E-Scooter für 29 Euro für ein komplettes Jahr an, eine optionale Teilkaskoversicherung für zusätzlich 19 Euro für ein gesamtes Jahr. Je später im Jahr der bis Ende Februar gültige Schutz abgeschlossen wird, desto weniger zahlt der Kunde entsprechend sowohl für den Haftpflicht- als auch den Teilkaskoschutz. Der Mindestbetrag liegt dabei bei 15 Euro für den Haftpflichtschutz. Damit ist die Öffentliche einer der günstigsten Anbieter im bundesweiten Vergleich.
Für die Sicherheit besonders wichtig sei außerdem ein geprüfter Schutzhelm, so Riedel: „Eine Helmpflicht existiert für E-Scooter-Fahrer nicht. Dennoch empfehlen wir unbedingt, einen Schutzhelm zu tragen, da das Risiko für eine Kopfverletzung bei Unfällen mit Rollern besonders hoch ist.“