Informationen zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage gemäß EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088

An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig. Damit kommen wir den Pflichten aus der genannten Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der Europäischen Union nach.
Stand: März 2024

Die Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig

 
Grafische Darstellung der ESG-Kriterien
 Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beitragen.
Logo der UN-Initiative Principles for Responsible Investment
  Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist die Öffentliche der UN-Initiative Principles for Responsible Investment (oder auch Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, abgekürzt UN PRI) beigetreten. Damit soll der hohe Stellenwert verdeutlicht werden, den das Thema Nachhaltigkeit sowohl im Unternehmen allgemein als auch speziell in der Kapitalanlage einnimmt.
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Seit der Konzeption der Nachhaltigkeitsstrategie bindet die Öffentliche Nachhaltigkeitsaspekte in Investitionsentscheidungsprozesse ein. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Sicherheit bzw. Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeitskriterien geachtet. Durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien wird Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Vorfeld von Investitionen begegnet. So wird vermieden, dass in diverse Unternehmen, die Probleme in ihren Nachhaltigkeitsprofilen aufweisen, überhaupt erst investiert wird. Je nach Anlageklasse wird auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsansätze und -kriterien zurückgegriffen.
Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen
  • Für die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der entwickelten Volkswirtschaften sowie für die Covered Bonds und Pfandbriefe wird – sowohl im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio als auch im extern verwalteten Ertragsportfolio – ein Mindest-ESG Rating des Anbieters MSCI ESG Research vorausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Green, Social und Sustainable Bonds als Anlageoption im Sicherheitsportfolio. Außerdem werden für Staats- und staatsähnliche Anleihen der entwickelten Volkswirtschaften die Nachhaltigkeitskriterien des BVI-Verbändekonzepts angewendet. Das Kriterium für Staatsanleihen ist der Freedom House Index der gleichnamigen Nichtregierungsorganisation, der den Freiheitsgrad (u. a. Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit) eines Staates angibt. Im Ertragsportfolio wird zudem auf Grundlage des Konzepts zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (kurz: PAI-Konzept) der Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) der Öffentlichen das Exposure gegenüber Emittenten begrenzt, die bspw. eine hohe Treibhausgasintensität aufweisen oder auch internationale Konventionen verletzen.
    Der Publikumsfonds, über den die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer abgebildet werden, repliziert die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie. Die darin enthaltenen Anleihen werden u. a. auf Basis von ESG Scores (gegenüber dem Elternindex) ausgeschlossen oder umgewichtet.
    Bei den Aktien aus entwickelten Volkswirtschaften und Schwellenländern hat die Öffentliche ihre mandatierten Asset Manager damit beauftragt, die MSCI ESG Leaders-Indexfamilie zu replizieren. Dieser Index wird durch einen sog. Best-in-Class-Ansatz gefiltert, bei dem anhand verschiedener Nachhaltigkeitskriterien die Unternehmen eines Wirtschaftssektors im Anlageuniversum verbleiben, die über ein besseres ESG Rating verfügen. Darüber hinaus werden branchenspezifische Ausschlüsse vorgenommen, bspw. mit Bezug zur Herstellung von Waffen, Tabak oder Alkohol.
    Bei den Publikumsfonds für Immobilienaktien (REITs) wird vom Fondsmanagement auf Basis eines Nachhaltigkeitsratings des Anbieters GRESB eine Umgewichtung der Wertpapiere im Anlageuniversum vorgenommen. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem besseren ESG Rating höher gewichtet werden.
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften wurden die mandatierten Asset Manager beauftragt, die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds zu verwenden, die u. a. zu Ausschlüssen in den Bereichen Nuklearwaffen, Tabak sowie Kohleabbau und -verstromung führt. Es werden auch Unternehmen ausgeschlossen, die bspw. schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder schwere Umweltschäden verursachen. Über das PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen wird zudem das Exposure gegenüber Emittenten begrenzt, die Engagements im Bereich der fossilen Brennstoffe oder kontroverser Waffen haben oder auch gegen die UN Global Compact-Prinzipien sowie die OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen verstoßen.
    Im Publikumsfonds für die Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer werden seitens des Fondsmanagements verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Diese umfassen u. a. auch Ausschlüsse, bspw. in den Bereichen Waffen, Tabak und Glücksspiel oder im Falle systematischer Verstöße gegen internationale Normen.
    Im Publikumsfonds für High Yield-Unternehmensanleihen hat der Fondsmanager aktivitätsbasierte Ausschlusskriterien (z. B. für Waffen, Tabak oder auch Kohle), ein normbasiertes Screening in Bezug auf internationale Standards (wie bspw. die UN Global Compact-Prinzipien) sowie einen qualitativen und quantitativen ESG-Integrationsansatz in die Anlagestrategie des Fonds implementiert.
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite.
Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen u. a. aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung nachhaltigkeitsbezogener Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (kurz: einer PAI-Berücksichtigung), und zwar in den Kategorien „Treibhausgasemissionen“, „Biodiversität“, „Wasser“, „Abfall“ sowie „Sozial- und Arbeitnehmerbelange“ für Unternehmen sowie in den beiden Kategorien „Umwelt“ und „Soziales“ für Staaten.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab; die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. Über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen werden einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Mitwirkungspolitik
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
    Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt:
    Engagement
    „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…)
    Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“
    Stimmrechtsausübung
    „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“
Bezugnahme auf internationale Standards
  • Die Öffentliche orientiert sich aufgrund ihrer ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien enthalten auch die Berücksichtigung der UN Global Compact-Prinzipien oder auch der OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 hat sich die Öffentliche den UN PRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren. Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal. Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für diese Szenarioanalysen bildeten die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Für die Berechnung u. a. von Treibhausgasdaten verwendet die Öffentliche Daten von MSCI ESG Research, bei denen wiederum eine Anlehnung an Standards, wie z. B. PCAF, erfolgt.
Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen kann dem Abschnitt „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ weiter unten auf dieser Website entnommen werden, der jährlich bis zum 30.06. aktualisiert wird.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen und zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen können dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“ sowie den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden:

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Das Vergütungssystem für sämtliche Funktionen in der Öffentlichen wird nicht davon beeinflusst, ob die Öffentliche bei ihrer Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Artikels 5 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 berücksichtigt bzw. einbezieht oder nicht. Die Vergütungspolitik steht vielmehr im Einklang mit der Geschäfts- und Risikomanagementstrategie der Öffentlichen, ihrem Risikoprofil, ihren Zielen sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens als Ganzes.
Weitere Informationen zum Vergütungssystem sind in den SFCR- und CSR-Berichten der Öffentlichen zu finden, die unter https://www.oeffentliche.de/berichte abgerufen werden können.
Änderungshistorie
  • März 2024 / Änderungen seit Januar 2023
    Websitetext
    • Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds).
    • Aufnahme einer separaten Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, u. a. mit den Abschnitten „Mitwirkungspolitik“ und „Bezugnahme auf internationale Standards“.
    • Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
    Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung"
    • Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen.
    • Aufnahme des Nachhaltigkeitsansatzes (inkl. PAI-Berücksichtigung) des HY-Publikumsfonds.
    • Überprüfung und z. T. Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze (inkl. PAI-Berücksichtigung) der weiteren Anlageklassen.
    • Zusammenführung der einzelnen Tabellen für die PAI-Berücksichtigung innerhalb der verschiedenen Anlageklassen in eine Übersichtstabelle (inkl. Legende).
    Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
    • Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung".
    • Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand.
    • Aufnahme der Grafiken zum Mindestprozentsatz an EU-taxonomiekonformen Investitionen (inkl. fossilem Gas und Kernenergie).
    • Aufnahme von Verweisen auf die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“.
    Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
    • Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung".
    • Ermittlung und Ausweis der aktuellen Zahlen und Daten.
    • Aufnahme der Absätze „[Abschneiden der Nachhaltigkeitsindikatoren] …und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?“ sowie „Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?“.
    • Aufnahme eines Verweises auf die auf der Website der Öffentlichen veröffentlichte „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“.
    • Ausführung der „[ergriffenen Maßnahmen] zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale“ für das Jahr 2023.
    • Aufnahme der Kategorien „Fossiles Gas“ und „Kernenergie“ beim Ausweis der Quoten in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten.
    • Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand.
     Januar 2023: Ausgangsfassung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Zusammenfassung
  • Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig berücksichtigt im Rahmen ihrer Kapitalanlagen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
     Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.
     Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz bei ihrer Nachhaltigkeitsstrategie Ein wesentlicher Bestandteil dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist der anlageklassenspezifische Ansatz; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt.
     Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den u. a. darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
    Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf.
    Darüber hinaus tragen auch die weiteren Ansätze der Kapitalanlagen-Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen Lebensversicherung, zu denen u. a. die Mitgliedschaft zu Nachhaltigkeitsinitiativen (z. B. UNPRI), Engagement und Proxy Voting, ein hoher Stellenwert des Themas Nachhaltigkeit bei Neumandatierung von Managern sowie möglichst ein Erwerb von Green-, Social- und Sustainable-Bonds im Sicherheitsportfolio zählen, dazu bei, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig verfolgt einen mehrdimensionalen Ansatz in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, der u. a. anlageklassenspezifische Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. So werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt.
     Die Nachhaltigkeitsstrategie und die daraus abgeleiteten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien führen dazu, dass im
    Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig verschiedene für Unternehmen, Staaten und Immobilien im Rahmen der technischen Regulierungsstandards der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 festgelegte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt werden. Eine detaillierte Betrachtung der Nachhaltigkeitskriterien in den einzelnen Anlageklassen kann dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“  entnommen werden.
     Für die Berechnung der PAI-Indikatoren wurde auf Basis der Marktwerte der Investitionen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 2023 ein Durchschnittswert der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen berechnet.
    Bei der Ermittlung der Indikatoren wurde die gesamte Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig auf die drei Anlagegruppen Unternehmen (58,5 %), Staaten (33,5 %) und Immobilien (8,0 %) aufgeteilt. Derivate wurden nicht in die Berechnung einbezogen, spielen aber auch nur eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich Instrumente zur Währungsabsicherung. Die in Prozent angegebene Abdeckung in der nachfolgenden Tabelle bezieht sich immer auf die jeweilige Anlagegruppe und nicht auf die gesamte Kapitalanlage.
    Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird 
    Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen
    Messgröße
    Auswirkungen 2023
    Auswirkungen 2022
    Erläuterung
    Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
    KLIMAINDIKATOREN UND ANDERE UMWELTBEZOGENE INDIKATOREN
    Treibhausgasemissionen
    1. THG-Emissionen
    Scope-1-Treibhausgasemissionen
    35.971,8 metrische Tonnen CO2e
    12.253,8 metrische Tonnen CO2e
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 50 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
    Die Öffentliche Lebensversicherung hat sich der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen und sich somit das Ziel gesetzt, bis 2050 die Treibhausgasneutralität der Kapitalanlagen zu erreichen. Bis 2025 und schrittweise darüber hinaus sollen CO2e-Reduktionen in den Portfolios realisiert werden.
     
    Scope-2-Treibhausgasemissionen
    5.359,8 metrische Tonnen CO2e
    3.174,6 metrische Tonnen CO2e
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 49 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Scope-3-Treibhausgasemissionen
    145.380,0 metrische Tonnen CO2e
    115.012,5 metrische Tonnen CO2e
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 48 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    THG-Emissionen insgesamt
    162.677,1 metrische Tonnen CO2e
    126.301,4 metrische Tonnen CO2e
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 48 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    2. CO2-Fußabdruck
    CO2-Fußabdruck
    311,6 metrische Tonnen CO2e pro investierter Million Euro
    102,4 metrische Tonnen CO2e pro investierter Million Euro
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 48 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird
    THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird
    977,9 metrische Tonnen CO2e pro Millionen Euro Umsatz
    808,0 metrische Tonnen CO2e pro Millionen Euro Umsatz
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 64 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
    0,1 %
    0,03 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 59 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien der Aktien- (ESG-Leaders Indexfamilie, Ausschluss Kohleverstromung und unkonventionelle Öl- und Gasförderung) und Unternehmensanleiheinvestitionen (Ausschlussliste norw. Staatsfonds, Ausschluss Kohleabbau und -verstromung) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in fossile Brennstoffe im Vergleich zu einem vollständigen Anlageuniversum ohne Nachhaltigkeitskriterien verringert wird.
    5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
    Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen
    63,0 %
    53,8 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 37 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unter-nehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
    Die Öffentliche Lebensversicherung hat sich der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen und sich somit das Ziel gesetzt, bis 2050 die Treibhausgasneutralität der Kapitalanlagen zu erreichen. Bis 2025 und schrittweise darüber hinaus sollen CO2e-Reduktionen in den Portfolios realisiert werden.
    6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren
    Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren
    Alle klimaintensiven Sektoren: 8,4 GWh pro Million Euro Umsatz
    Alle klimainten-siven Sektoren: 7,9 GWh pro Million Euro Umsatz
    Im Betrachtungszeitraum wurden über alle klimaintensiven Sektoren hinweg im Durchschnitt ca. 73 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
    Die Öffentliche Lebensversicherung hat sich der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen und sich somit das Ziel gesetzt, bis 2050 die Treibhausgasneutralität der Kapitalanlagen zu erreichen. Bis 2025 und schrittweise darüber hinaus sollen CO2e-Reduktionen in den Portfolios realisiert werden.
    A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: 0,2 GWh pro Million Euro Umsatz
    A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: 0,2 GWh pro Million Euro Umsatz
    B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden: 0,9 GWh pro Million Euro Umsatz
    B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Er-den: 1,3 GWh pro Million Euro Umsatz
    C – Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren: 0,3 GWh pro Million Euro Umsatz
    C – Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren: 0,4 GWh pro Million Euro Umsatz
    D - Energieversorgung: 2,2 GWh pro Million Euro Umsatz
    D - Energiever-sorgung: 2,1 GWh pro Million Euro Umsatz
    E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen: 0,5 GWh pro Million Euro Umsatz
    E - Wasserver-sorgung; Ab-wasser- und Abfallentsor-gung und Besei-tigung von Um-weltverschmut-zungen: 0,8 GWh pro Million Euro Umsatz
    F - Baugewerbe / Bau: 0,1 GWh pro Million Euro Umsatz
    F - Baugewerbe / Bau: 0,1 GWh pro Million Euro Umsatz
    G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen: 0,7 GWh pro Million Euro Umsatz
    G - Handel; In-standhaltung und Reparatur von Kraftfahr-zeugen: 0,1 GWh pro Million Euro Umsatz
    H - Verkehr und Lagerei: 2,5 GWh pro Million Euro Umsatz
    H - Verkehr und Lagerei: 2,5 GWh pro Million Euro Umsatz
    L - Grundstücks- und Wohnungswesen: 0,9 GWh pro Million Euro Umsatz
    L - Grundstücks- und Woh-nungswesen: 0,4 GWh pro Million Euro Umsatz
    Biodiversität
    7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken
    6,4 %
    0,0 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 65 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien der Aktieninvestments (ESG-Leaders Indexfamilie, Anwendung des MSCI Controversy Scores) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in Unternehmen, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken, verringert werden.
    Wasser
    8. Emissionen in Wasser
    Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
    0,8
    metrische Tonnen pro investierter Million Euro
    0,4
    metrische Tonnen pro investierter Million Euro
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 0,3 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unter-nehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien der Aktieninvestments (ESG-Leaders Indexfamilie, Anwendung des MSCI Controversy Scores) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in Unter-nehmen, die Kontroversen im Bereich der Wasseremissionen verursachen, verringert wird.
    Abfall
    9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
    Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
    0,5 metrische Tonnen pro investierter Million Euro
    0,1 metrische Tonnen pro investierter Million Euro
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 15 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Abdeckung der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, verbessert werden.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien der Aktieninvestments (ESG-Leaders Indexfamilie, Anwendung des MSCI Controversy Scores, Ausschluss Atomkraft) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in Unter-nehmen, die Kontroversen im Bereich der Emission der Abfälle verursachen oder Mindesteinnahmen im Bereich der Atomkraft generieren, verringert wird.
    INDIKATOREN IN DEN BEREICHEN SOZIALES UND BESCHÄFTIGUNG, ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG
    Soziales und Beschäftigung
    10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren
    1,2 %
    0,1 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 66 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien der Aktien- (ESG-Leaders Indexfamilie, MSCI Controversy Score) und Unternehmensanleiheinvestitionen (Ausschluss bei Verstoß gegen Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Verstößen gegen grundlegende ethische Normen) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in Unternehmen, die gegen die UNGC-Grundsätze oder OECD-Leitsätze verstoßen, im Vergleich zu einem Anlageuniversum ohne Nachhaltigkeitskriterien verringert wird.
     
    11.
    Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung der UNGC- Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingerichtet haben
    11,3 %
    21,7 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 64 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
     
    12.
    Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
    Durchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei den Unternehmen, in die investiert wird
    14,5 %
    20,9 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 18 % der Unternehmen, in die investiert wird, einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
     
    13.
    Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
    Durchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane
    24,9 %
    19,0 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 10 % der Unternehmen, in die investiert wird, einbezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden.
     
    14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind
    0,0 %
    0,0 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 66 % der Unternehmen, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien (insb. Aktien- (ESG-Leaders Indexfamilie; Ausschluss umstrittene Waffen) und Unternehmensanleiheinvestitionen (Ausschlussliste norw. Staatsfonds; Ausschluss umstrittene Waffen)) führen dazu, dass der Anteil der Investitionen in umstrittene Waffen bereits sehr gering ist.
    Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen
    Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen
    Messgröße
    Auswirkungen 2023
    Auswirkungen 2022
    Erläuterung
    Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
    Umwelt
    15. THG-Emissionsintensität
    THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird
    225,2 metrische Tonnen CO2e pro Million Euro BIP
    261,1 metrische Tonnen CO2e pro Million Euro BIP
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 99,8 % der Staaten, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien (MSCI ESG-Mindestrating und ESG-Benchmark Index) bei den Staaten und staatsähnlichen Investitionen führen dazu, dass Umweltaspekte ggü. einem Anlageuniversum ohne Nachhaltigkeitskriterien verbessert werden.
     Die Öffentliche Lebensversicherung hat sich der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen und sich somit das Ziel gesetzt, bis 2050 die Treibhausgasneutralität der Kapitalanlagen zu erreichen. Bis 2025 und schrittweise darüber hinaus sollen CO2e-Reduktionen in den Portfolios realisiert werden.
     
    Soziales
    16. Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen
    Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird)
    3 Länder
     
    Relativer Wert: n/a
    1,5 Länder
     
    Relativer Wert: n/a
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 99,8 % der Staaten, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
     
    Der ungerade Wert ergibt sich aus dem Durchschnitt der vier zu ermittelnden Quartalsstichtage des Bezugszeitraums.
     
     
    Die angewandten Nachhaltigkeitskriterien (Anwendung des Freedom-House-Index und ESG-Benchmark) bei den Staaten und staatsähnlichen Investitionen führen dazu, dass die Anzahl der Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen bereits sehr gering ist.
    Indikatoren für Investitionen in Immobilien
    Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen
    Messgröße
    Auswirkungen 2023
     
    Auswirkungen 2022
    Erläuterung
    Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
    Fossile Brennstoffe
    17. Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien
    Anteil der Investitionen in Immobilien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen
    0,0 %
    0,0 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 13 % der Immobilien, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Bislang wurden selbst verwaltete Immobilien in die Berechnung miteinbezogen. Für den nächsten Bezugszeitraum soll eine Verbesserung der Datenlage und Auswertung der nicht selbst verwalteten Immobilienfonds vorgenommen werden.
    Bei der zukünftigen Auswahl der Fondsmanager für die Immobilienfonds wird auf ESG-Aspekte und die Zugehörigkeit zu verschiedenen ESG-Initiativen Wert gelegt.
    Energieeffizienz
    18. Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
    Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
    79,6 %
    77,5 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 13 % der Immobilien, in die investiert wird, in die Berechnung einbezogen.
    Bislang wurden selbst verwaltete Immobilien in die Berechnung miteinbezogen. Für den nächsten Bezugszeitraum soll eine Verbesserung der Datenlage und Auswertung der nicht selbst verwalteten Immobilienfonds vorgenommen werden.
    Bei der zukünftigen Auswahl der Fondsmanager für die Immobilienfonds wird auf ESG-Aspekte und die Zugehörigkeit zu verschiedenen ESG-Initiativen Wert gelegt.
     
    Weitere Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
    Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    (qualitativ oder quantitativ)
    Messgröße
    Wert 2023
    Wert 2022
    Erläuterung
    Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
    Emissionen
    4. Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Sinne des Übereinkommens von Paris umsetzen
    17,7 %
    8,1 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 41 % der Unter-nehmen, in die investiert wird, ein-bezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden
    Soziales und Beschäftigung
    6. Unzureichender Schutz von Hinweisgebern
    Anteil der Investitionen in Unternehmen, in denen es keine Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern gibt
    1,1 %
    3,4 %
    Im Betrachtungszeitraum wurden ca. 40 % der Unter-nehmen, in die investiert wird, ein-bezogen.
    Für den nächsten Bezugszeitraum soll die Datenverfügbarkeit der einbezogenen Unternehmen, in die investiert wird, weiter verbessert werden
Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leitet sich aus dem mehrdimensionalen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab. Die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. So werden über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
    Durch die bestehenden Ausschlusskriterien und -listen in den einzelnen Anlageklassen weisen beispielsweise #PAI10 (Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD) und #PAI14 (Engagement in umstrittenen Waffen) bereits sehr geringe Werte bei gleichzeitig guter Datenverfügbarkeit auf.
    Die Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren hat der Gesamtvorstand erstmals im November 2018 beschlossen. Die verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien in den jeweiligen Anlageklassen werden regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten und auf Einhaltung überprüft. Jährlich wird die Nachhaltigkeitsstrategie in den entsprechenden Gremien bis hin zum Gesamtvorstand der Öffentlichen Lebensversicherung evaluiert und bestätigt. Verantwortlich für die Umsetzung der Strategien ist der Bereich Kapitalanlagen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig.
    Neben dem anlageklassenspezifischen Ansatz hat sich die Öffentliche Lebensversicherung gemäß ihrer mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie zudem freiwilligen Initiativen verpflichtet, die sich mit ESG-Themen befassen und entsprechend dazu beitragen, potenziell nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu vermeiden. Die Mitgliedschaft an der UN-Initiative Principles for Responsible Investment verdeutlicht, welchen hohen Stellenwert das Thema Nachhaltigkeit bei der Öffentlichen Lebensversicherung einnimmt.
    Darüber hinaus beinhaltet der mehrdimensionale Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie möglichst einen Erwerb von Green-, Social- und Sustainable Bonds im Sicherheitsportfolio sowie den Nachweis, dass bei neu mandatierten Managern das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert einnimmt.
    Insbesondere beim Thema Umwelt und Klima sind durch den vom Menschen herbeigeführten Klimawandel bereits irreversible Schäden entstanden. Um diese potenziell voranschreitenden irreversiblen Schäden des Klimawandels einzudämmen bzw. zu vermeiden, wurde im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 das Ziel festgelegt, die globale Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Als Kapitalsammelstelle und Asset Owner hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig zum Ziel gesetzt, die Transformation der Weltwirtschaft in eine kohlenstoffarme Zukunft zu begleiten und hat sich daher der GDV-Nachhaltigkeitspositionierung angeschlossen. Darin hat sich die Öffentliche Lebensversicherung dazu verpflichtet, die Kapitalanlagen bereits bis 2050 treibhausgasneutral aufzustellen und bis dahin schrittweise CO2e-Reduktionen im Kapitalanlageportfolio vorzunehmen.
    Die verwendeten Daten zur Ermittlung der PAI-Indikatoren stammen von unseren Vermögensverwaltern bzw. von unserem Datenanbieter MSCI ESG Research sowie öffentlich zugänglicher Daten der Schuldner/Emittenten. Alle uns hierfür vorliegenden Daten haben wir in die Ermittlung der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen einbezogen. Um Datenlücken zu schließen, wurden die einzelnen Vermögensverwalter und Fondsmanager nach entsprechender Verfügbarkeit der Daten befragt. Dennoch lagen für einige Fondsprodukte und einzelnen Emittenten noch keine vollständigen Daten vor. Hier stehen wir dauerhaft im Austausch mit unserem Datenanbietern und Fondsmanagern bzw. Vermögensverwaltern, um die Datenabdeckung zu verbessern.
Mitwirkungspolitik
  • Die Kapitalverwaltungsgesellschaft unseres Ertragsportfolios ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
Bezugnahme auf international anerkannte Standards
  • Die Öffentliche Lebensversicherung hat bereits 2018 erstmals eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlagen entwickelt und orientiert sich aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs dabei an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals).
    Im Jahr 2019 hat sich die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig den UNPRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren.
    Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche Lebensversicherung zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal.
    Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für die Szenarioanalysen bilden die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Um sowohl die transitorischen als auch die physischen Risiken des Klimawandels angemessen zu berücksichtigen, werden die Szenarien „Delayed Transition“ (Fokus: transitorische Risiken des Klimawandels) und „Current Policies“ (Fokus: physische Risiken des Klimawandels) betrachtet.
Historischer Vergleich
  • Nachhaltigkeitsindikator
    Auswirkungen 2023
    Auswirkungen 2022
    1.1  Scope-1-Treibhausgasemissionen (metrische Tonnen CO2e)
    35.971,8
    12.253,8
    1.2 Scope-2-Treibhausgasemissionen (metrische Tonnen CO2e)
    5.359,8
    3.174,6
    1.3 Scope-3-Treibhausgasemissionen (metrische Tonnen CO2e)
    145.378,0
    115.012,5
    1.4 THG-Emissionen insgesamt (metrische Tonnen CO2e)
    162.677,1
    126.301,4
    2. CO2-Fußabdruck (metrische Tonnen CO2e pro investierter Million Euro)
    311,6
    102,4
    3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird (metrische Tonnen CO2e pro Millionen Euro Umsatz)
    977,9
    808,0
    4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
    0,1 %
    0,03 %
    5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
    63,0 %
    53,8 %
    6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (GWh pro Million Euro Umsatz)
    8,4
    7,9
    7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
    6,4 %
    0,0 %
    8. Emissionen in Wasser (metrische Tonnen pro investierter Million Euro)
    0,8
    0,4
    9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (metrische Tonnen pro investierter Million Euro)
    0,5
    0,1
    10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
    1,2 %
    0,1 %
    11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
    11,3 %
    21,7 %
    12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
    14,5 %
    20,9 %
    13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
    24,9 %
    19,0 %
    14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
    0,0 %
    0,0 %
    15. THG-Emissionsintensität (metrische Tonnen CO2e pro Million Euro BIP)
    225,2
    261,1
    16. Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen
    3,0
    1,5
    17. Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien
    0,0 %
    0,0 %
    18. Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
    79,6 %
    77,5 %
    (Umwelt) 4. Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen
    17,7 %
    8,1 %
    (Soziales) 6. Unzureichender Schutz von Hinweisgebern
    1,1 %
    3,4 %