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Ihr Landwirte-Rechtsschutz

Ob eine Strafanzeige wegen angeblicher Gewässerverunreinigung, die schlecht ausgeführte Reparatur an der Erntemaschine oder der ausbleibende Pachtzins: Rechtsstreitigkeiten rund um Haus und Hof gibt es viele. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten und sichert neben dem Kerngeschäft auch den privaten Bereich ab.
Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Rundum-Schutz im privaten Bereich inklusive – und zwar für Sie, Ihre Familie, Ihre*n Altenteiler*in und Ihren Hoferben oder Ihre Hoferbin.

Für Sie versichert

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Unterstützt Sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeiter*innen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Sichert alle Fahrzeuge Ihres Betriebs ab, beispielsweise bei Problemen mit Reparatur und Leasing oder Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Rechtsschutz rund um Ihre Gebäude und Grundstücke: Wir sind für Sie da – unter anderem bei eigenen, ge- oder verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: Schützt Sie beim Vorwurf einer strafbaren Handlung.

Beispiele für Ihren Landwirte-Rechtsschutz

Ihr Landwirte-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Die von Ihnen gekauften Kühe leiden an einer Krankheit und gehen ein. Sie fordern Ihr Geld zurück.
  • Das Veterinäramt ordnet die Einschläferung Ihrer Tiere an, weil sie an einer Krankheit leiden sollen. Dagegen möchten Sie vorgehen.
  • Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Ihr Pächter zahlt nicht und Sie müssen klagen.
  • Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer*innen.
  • Düngemittel sickert in einen nahe gelegenen Teich. Sie erhalten eine Strafanzeige.
  • Ein benachbarter Landwirt nutzt eine zum Teil Ihnen gehörende Fläche. Sie gehen hiergegen vor.
  • Sie sollen mit Ihrem Schlepper einen parkenden Pkw beschädigt haben. Jetzt wird gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt.
  • Sie erwerben für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb einen neuen Schlepper. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem Fahrzeug nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Rückabwicklung durchsetzen.

Versicherte Personen und Objekte

  • Versicherungsnehmer*in
  • Lebenspartner*in und Kinder mit eingetragenem Erstwohnsitz¹
  • Eingetragene*r Altenteiler*in
  • Eingetragener Hoferbe oder eingetragene Hoferbin
  • Arbeitnehmer*in bei Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in
  • Alle berechtigten Fahrer*innen und Insass*innen der versicherten Fahrzeuge
  • Alle Kraftfahrzeuge des Betriebes, einschließlich nicht zulassungspflichtiger Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen)
  • Eigene, ge- oder verpachtete land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Grundstücke
  • Ihre Nebenbetriebe²
  • Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof
  • Bis zu acht Pferdeeinstellplätze

Was zahlt Ihr Landwirte-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Besondere Leistungen für Landwirte

Wir bieten Ihnen spezielle Leistungen, die auf die Bedürfnisse von Landwirt*innen zugeschnitten sind. So sind beispielsweise folgende Extras für Sie mitversichert:
  • Cross-Compliance-Rechtsschutz³
  • Verwaltungs-Rechtsschutz (z. B. bei Streitigkeiten mit dem Veterinäramt)
  • Streitigkeiten um den Verkauf erneuerbarer Energie
    (Biogasanlagen: bis 150 kW, Photovoltaikanlagen: bis 100 kWp)
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp)
  • Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren (Deckungssumme: 50.000 €)

Cross-Compliance-Rechtsschutz

Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Direktzahlungen an strenge Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Diese Regelungen werden als Cross-Compliance bezeichnet. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet! Ihr Cross-Compliance-Rechtsschutz³ schützt Sie als Landwirt*in vor diesem unkalkulierbaren Risiko!
Praxisbeispiele
  • Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass bei einigen Rindern die zweite Ohrmarke fehlt. Ihnen wird unterstellt, Ihre Tiere nicht sorgfältig genug zu kontrollieren. Die Direktzahlungen werden gekürzt.
  • Wegen Verstößen gegen die Futtermittelbestimmungen wird ein Teil der EU-Direktzahlungen zurückgefordert.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung⁴ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.⁵
  • Mediation
    Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
  • Forderungsservice
    Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.


¹ Auch Ihre volljährigen, unverheirateten und in Ausbildung befindlichen Kinder sowie Ihre in Ihrer Obhut befindlichen Enkelkinder sind mitversichert.
² Ihre nicht gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind grundsätzlich mitversichert, Ihre gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe sind bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 20.000 € mitversichert. Über diesen Gesamtumsatz hinaus können Ihre Nebenbetriebe gegen Zuschlag mitversichert werden.
³ Gilt nur für Direktzahlungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz.
⁴ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁵ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

MEINRECHT

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Anwaltsempfehlung
  • Mediation

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de

E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.

MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
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