• Bühne-Haftungrecht
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Besondere Herausforderungen

Markt und Wettbewerber verlangen Ihnen alles ab: bei der Betriebsführung, bei der Produktion, bei der Viehhaltung usw. Diesem täglichen Druck gilt es standzuhalten. Und wenn plötzlich dann doch mal was schief geht, ist es beruhigend, für alle möglichen Risiken bestens vorgesorgt zu haben. Das gilt für die Landwirte auch insbesondere im Bereich der Haftung. Auch hier können gewisse Besonderheiten berücksichtigt werden, die bei anderen Branchen so nicht aufgeführt werden müssen.

Ihr Vertriebspartner vor Ort

Michael Kaczmarczyk


Kirchstr. 2
38368 Grasleben

michael.kaczmarczyk@oeffentliche.de

  • Öffnungszeiten

    Mo, Mi, Fr 09.00-12.00
    Di, Do 15.00-18.00
    und nach Vereinbarung

  • Für Sie erreichbar

    Tel.: 05357/992383

    Fax: 05357/992412

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Beugen Sie besser vor:

 

Das gilt beispielsweise für den Direktverkauf eigener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, aber auch für die Berücksichtigung von Schäden durch nicht zulassungs- oder versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge wie Hub- und Gabelstapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger...

Hier kommt es auf die individuelle Ausstattung und Ausrichtung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes an. Daher haben wir Ihnen zunächst eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen im Bereich der Haftung zusammengestellt und beraten Sie gerne, um ein für Sie individuelle Versicherungspaket zu schnüren.

Eine Übersicht zur Absicherung Ihrer Haftungsrisiken
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick und finden Sie die für Ihr Unternehmen beste Zusammensetzung an Versicherungen heraus.
    Absicherung Beschreibung der Absicherungsform und deren Besonderheiten unternehmerische Risiken Muss nach Bedarf
    Betriebshaftpflicht
    Absicherung von Schäden, die Dritte durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erleiden. Die Privathaftpflichtversicherung ist mitversichert.
    Die Absicherungsform schützt vor finanziellen Belastungen für den Fall, dass der Betriebsinhaber von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.    x  
    Produkthaftpflicht Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt hergestellten und gelieferten Erzeugnisse (z.B. Getreide, Milch, Fleisch) entstehen. (Einschluss in die BHV) Schäden durch Lieferung fehlerhafter Produkte. (z.B. hemmstoffbelasteter Milch, salmonellen- verseuchte Eier, belastetes Getreide).       x
    Gewahrsamschaden Absicherung von Schäden, die an zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten fremden Geräten entstehen. (Einschluss in die BHV) Absicherung von Schäden, die an geliehenen Maschinen auf Grund von Unachtsamkeit entstanden sind.       x
    Tierhalterhaftpflicht Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt gehaltenen Tiere entstehen. (Einschluss in die BHV) Schäden, die durch die gehaltenen Tiere entstehen, z.B. ausgebrochene Tiere verursachen einen Verkehrsunfall oder beschädigen die aufstehenden Kulturen der Nachbarn.    x  
    Bauherrenhaftpflicht Mitversichert ohne Bausummenbegrenzung in der BHV. Schäden, die Dritte an der Baustelle, z.B. durch unzureichende Absicherungen erleiden.       x
    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Absicherung der Verkehrsversicherungspflichten des Haus- und Grundstückseigentümers. Durch unzureichende Sicherung des Betriebsgrundstücks erleidet ein Dritter einen Schaden, z.B. ein Kind fällt in den Güllekanal, der zum Abpumpen der Gülle geöffnet wurde.    x  
    Umwelthaftpflicht
    Absicherung von Umweltschäden Dritter, die durch die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen oder durch das Betreiben von genehmigungs- pflichtigen Anlagen entstehen. Beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflicht- versicherung bis zu bestimmten Mengenschwellen.
    Durch das Auftreten von umweltgefährdenden Stoffen, entstehen Schäden an fremden Grundstücken.    x  
    Kfz-Haftpflicht
    PKW, Schlepper, Anhänger über 25 km/h
    Schäden Dritter durch Gebrauch des Fahrzeugs    x  
     

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