Häufigste Fragen zur Unfallversicherung

Optimaler Schutz - auch vor Sorgenfalten. 70% alle Unfälle passieren während der Freizeit - eine Unfallversicherung fängt Sie auf.
Häufig gestellte Fragen können Sie hier nachlesen oder bei Ihrem Berater vor Ort klären.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Welche Schäden deckt die Unfallversicherung ab?
  • Die Unfallversicherung tritt ein, wenn durch die Folgen eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
Wie verbreitet ist die Unfallversicherung in Deutschland?
  • Rund 40 % der Bevölkerung in Deutschland verfügen über eine Unfallversicherung.
Welche Schäden sind mit der Unfallversicherung nicht abgesichert?
  • Die Folgen von Unfällen, die durch die Teilnahme an Kfz-Rennen entstehen und Unfälle, die infolge von Bewusstseinsstörungen – also durch die Einnahme von Alkohol und Medikamenten – entstehen, sind nicht versichert.
    Bleibende Schäden, die durch Krankheiten hervorgerufen werden, deckt die Unfallversicherung nicht ab.
Wie sichere ich mich gegen die nicht abgesicherten Risiken ab?
  • Gegen die Folgen von bleibenden Schäden, die durch Krankheiten verursacht werden, schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Welche Laufzeiten sind für eine Unfallversicherung üblich?
  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Die meisten Versicherungen bieten einen Preisnachlass an, wenn Kunden einer Laufzeit von drei Jahren zustimmen.
Was möchte die Versicherung bei Abschluss der Versicherung von mir wissen?
  • Der Versicherer benötigt Ihre Adresse, Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit, Angaben zu Gesundheitsfragen und – sofern für Sie bereits eine Unfallversicherung besteht oder bestand - Angaben zum Vorversicherer.
Was passiert im Schadenfall?
  • Bitte informieren Sie den Versicherer unverzüglich über den erlittenen Unfall. Die Versicherung wird Sie bitten, eine entsprechende Schadenanzeige auszufüllen und zurückzusenden.
Bin ich noch versichert, wenn ich meine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt habe?
  • Der Versicherer informiert Sie rechtzeitig und schriftlich, ab wann kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Darf eine Versicherung mich als Neukunden ablehnen?
  • Ja, das kommt aber selten vor.