Häufigste Fragen zur ExistenzSchutz-Versicherung

Unsere ExistenzSchutz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen des Verlusts Ihres wichtigsten Gutes: Ihrer Gesundheit.  
Häufig gestellte Fragen können Sie hier nachlesen oder bei Ihrem Berater vor Ort klären.

Ihr Vertriebspartner vor Ort

Thorsten Buchhorn


Weideweg 9
38458 Velpke

thorsten.buchhorn@oeffentliche.de

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    Mo-Fr 09.00-13.00
    Mo, Di, Do 15.00-18.00
    und nach Vereinbarung

  • Für Sie erreichbar

    Tel.: 05364/3117

    Fax: 0531/202338258

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Was genau ist die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die ExistenzSchutz - Versicherung ist eine neue Form der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Unabhängig von der Ausübung eines Berufs zahlen wir eine lebenslange Rente bei dauerhaften körperlichen, gesundheitlichen und geistigen Beeinträchtigungen.
    Die ExistenzSchutz-Versicherung vereint Elemente aus der Unfall-, Kranken-/Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei stehen die Körperfunktionen und deren Minderung im Fokus.
Was leistet die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die Hauptleistung besteht in der Zahlung einer lebenslangen Rente für alle Berufsgruppen unabhängig davon, ob ein Beruf ausgeübt werden kann.
    Auslöser für die Leistung können sein:
    • Unfall
    • Eintritt einer Pflegebedürftigkeit
    • Schäden an lebensnotwendigen Organen
    • Verlust von Grundfähigkeiten z.B . Sehen, Sprechen etc.
    • Krebs
    Treffen mehrere Auslöser für verschiedene Renten zu, erfolgt die Rentenzahlung nur einmal.
Welches sind die Besonderheiten der ExistenzSchutz-Versicherung?
    • Lebenslange Rentenzahlung (bei Krebserkrankung ist diese auf 60 Monate begrenzt)
    • Sofortleistung in Höhe von 6 Monatsrenten
    • Ärztliche Expertenmeinung bei Krebs und Organschäden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung
    • Konstante Beiträge über die gesamte Laufzeit
    • Jährliche Erhöhung der Rente im Leistungsfall
Worin unterscheidet sich die ESV im Wesentlichen von einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Die ESV leistet bei Unfall und Krankheit. Das Einkommen, der Beruf und eine Fortsetzung der Berufsausübung nach Unfall oder Krankheit spielen keine Rolle für die Leistung.
Für wen eignet sich die ExistenzSchutz-Versicherung?
  • Die ExistenzSchutz - Versicherung ist der richtige Schutz für alle, die sich zwischen ihrem 18. und 66. Lebensjahr gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, einer Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern möchten.
Erhöht sich der Beitrag im Laufe der Zeit?
  • Der Beitrag bleibt prinzipiell immer gleich. Allerdings erhöht sich die Rente jedes Jahr um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Im gleichen Verhältnis erhöht sich auch der Beitrag. Dieser Dynamik können Sie aber widersprechen.
Muss ich im Leistungsfall die Beiträge weiterzahlen?
  • Nein, solange Sie von uns eine Rente erhalten, müssen Sie keine Beiträge bezahlen.
Kann die Öffentliche meinen Vertrag kündigen?
  • Nein, nur Sie als Kunde können den Vertrag kündigen.
Wie lange läuft mein Vertrag?
  • Die ExistenzSchutz – Versicherung endet automatisch mit dem 67. Lebensjahr.