- Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die dritten Personen unbeabsichtigt durch den Fahrer des Fahrzeugs zugefügt werden. Darüber hinaus sichert sie den Versicherungsnehmer gegen unberechtigte Forderungen ab.
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- Wie verbreitet ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland?
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Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, jeder muss also sein Fahrzeug gegen die Folgen von Haftpflichtschäden versichern.
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- Welche Schäden sind mit der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgesichert?
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Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht und Schäden, die durch das eigene Verschulden am eigenen Fahrzeug entstanden sind, sind nicht versichert. Die Kfz-Haftpflicht schützt unter anderem nicht vor dem Diebstahlrisiko.
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- Was gilt, wenn Ihre Schadenverlaufsbescheinigung im EWR-Ausland ausgestellt wurde?
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Die Prämie in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab.Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unserer Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung.
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- Wie sichere ich mich gegen weitere Risiken ab?
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Mit einer Voll- oder einer Teilkaskoversicherung. Gegen die Folgen des Diebstahls schützt die Teilkaskoversicherung, gegen die Folgen von Beschädigungen am eigenen Wagen die Vollkaskoversicherung.
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- In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
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Inzwischen ist es branchenüblich, dass pro geschädigte Person Schäden in Höhe von 15 Millionen Euro versichert sind. So auch bei uns in den Tarifen KFZ Basis, KFZ Komfort und KFZ Premium. Pro Unfall sind Schäden in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Millionen Euro versichert.
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- Welche Laufzeiten sind für eine Kfz-Haftpflichtversicherung üblich?
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Die Laufzeit beträgt ein Jahr, branchenüblich ist ein Wechsel zum Januar, das heißt, gekündigt werden kann bis zum 30.11. eines jeden Jahres. In Ihrem Versicherungsvertrag kann ein anderer Ablauftermin vereinbart sein.
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- Was möchte die Versicherung bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht wissen?
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U.a. den Fahrzeugtyp, die jährliche Kilometerleistung, das Ausstellungsdatum des Führerscheins, den Vorversicherer, die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre und wer das Fahrzeug fährt.
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- Was passiert im Schadenfall?
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Ideal wäre es, wenn Sie bei einem Unfallschaden den Unfall per Foto dokumentieren könnten. Sollten Sie die Polizei rufen, sind Sie auf der sicheren Seite.Wichtig ist, dass Sie mit dem Unfallgegner Adressen, Telefonnummer und Versicherung austauschen. Melden Sie den Unfall bitte unverzüglich der Versicherung. Das geschädigte Fahrzeug sollte, sofern es noch fahrtauglich ist, am besten einem unserer Schadenschnelldienste vorgeführt werden.Sollten Sie den Unfall verursacht haben, wird der Vertrag neu „eingestuft“, im Folgejahr steigt die Versicherungsprämie. Bei Bagatellschäden kann es sich lohnen, den Schaden „aus eigener Tasche“ zu bezahlen.Die Öffentliche bietet gegen einen zusätzlichen Beitrag in den Tarifvarianten Komfort und Premium den Rabattschutz an. Das heißt: Bei einem Unfall pro Kalenderjahr wird die Schadenfreiheitsklasse nicht heruntergestuft.
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- Darf eine Versicherung mich als Neukunden ablehnen?
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Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Aber: Falls jemand als säumiger Zahler bekannt sein sollte, kann eine Versicherung auch sagen „Sorry, Sie nehmen wir nicht wieder“.
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- Welche Schäden deckt die Voll- und Teilkasko ab?
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Zusätzlich zu dem Umfang der Haftpflichtversicherung ist bei der Teilkaskoversicherung das Risiko des Diebstahls versichert. Dieser Versicherungsschutz greift auch, wenn Teile des Autos (z. B. die Antenne) gestohlen werden. Ferner sind mit dieser Versicherung Beschädigungen am Fahrzeug versichert, die durch Sturmschäden, Hagel, Überschwemmungen, Feuer und Blitz oder durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen könnten.Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung - darüber hinaus sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und die Folgen böswilliger Beschädigungen mitversichert.
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- In welcher Höhe sollte ich mich bei der Voll- und Teilkasko versichern?
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Um das Risiko für den Kunden fair kalkulieren zu können, bittet Sie die Versicherung um Angabe der Art des Fahrzeugs, Hersteller sowie um Angabe des Fahrzeugalters, Nutzerkreis, der bestehenden Vorschäden, das Alter des jüngsten Fahrers und um die jährliche Kilometerlaufleistung.
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- Darf mein Wunsch nach einer Voll- oder Teilkasko abgelehnt werden?
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Ja, die Versicherung kann sich ohne Begründung weigern, Ihr Fahrzeug gegen Teil- oder Vollkaskoschäden zu versichern. In der Praxis passiert das dann, wenn der Interessierte in der Vergangenheit durch besonders hohe Schäden oder durch besonders häufige Schadensfälle „aufgefallen“ ist, oder es sich um ein besonders exklusives oder diebstahlgefährdetes Fahrzeug handelt.
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- Welche Vorteile bietet das Wechselkennzeichen?
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Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es, zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse zu nutzen, ohne diese einzeln anzumelden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Haupt- und einem Nebenkennzeichen. Beide Kennzeichen müssen an dem genutzten Fahrzeug angebracht werden. Eine gleichzeitige Nutzung beider Fahrzeuge ist nicht zulässig. Eine Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, der Versicherungsschutz wäre im Schadenfall nicht gegeben.Im Unterschied zu Österreich und der Schweiz ist mit dem Wechselkennzeichen in Deutschland kein materieller Vorteil für den Bürger verbunden. Beide Fahrzeuge unterliegen der vollen Kfz-Steuer. Die Versicherungsbranche bietet bisher kaum Rabatte für das Wechselkennzeichen an.Wer zwei Fahrzeuge besitzt und diese nie zeitgleich nutzt, sollte sich für das Saisonkennzeichen entscheiden. Dies gilt auch deshalb, weil ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auch „außerhalb der Saison“ gegen Kaskoschäden versichert ist.
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- Wie werden Schäden von nicht eingetragenen dritten Fahrern reguliert?
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Bei einem Unfall wird der Schaden des Geschädigten in jedem Fall von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Jedoch, in diesem speziellen Fall, wird die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.Der Grund hierfür ist, dass die Dritte fahrende Person eine Gefahrerhöhung darstellt, die in dem vereinbarten Versicherungsschutz nicht abgedeckt ist, wenn nur der Halter und eine weitere Person als Fahrer eingetragen sind.Wenn also ein Dritter das Fahrzeug von Zeit zu Zeit fährt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- die Person in Ihrem Versicherungsschein mit eintragen lassen;
- wenn es nur selten z.B. am Wochenende vorkommt, einfach bei Ihrem Berater vor Ort oder in der Vertragsabteilung anrufen und den Dritten als Fahrer für einen beschränkten Zeitraum eintragen lassen.
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Häufigste Fragen zur Autoversicherung
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Häufig gestellte Fragen können Sie hier nachlesen oder bei Ihrem Berater vor Ort klären.
Ihr Vertriebspartner vor Ort
Marco Schmidt e.K.
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