• Beitragsrechnung

Informationen zur Beitragsrechnung

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
eine faire Beitragskalkulation unserer Versicherungsprodukte ist für uns selbstverständlich. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass wir Ihnen die Gründe für eine hieraus resultierende Beitragsanpassung offen und transparent aufzeigen. 
Oftmals sind Versicherungsverträge von äußeren Rahmenbedingungen abhängig, die sich in unterschiedlicher Art und Weise verändern können. Die Versicherungswirtschaft ist, wie viele andere Branchen auch, von stark gestiegenen Kosten betroffen. Aufgrund der hohen Inflation ist dies wenig überraschend; das Ausmaß jedoch schon. In einigen Bereichen steigen die Kosten stärker als die allgemeine Inflationsrate, zum Beispiel die Kosten für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden oder Reparaturkosten von Kraftfahrzeugen. Zusätzlich trifft die Zunahme von Unwetterereignissen – wie auch in der Braunschweiger Region der Starkregen im Juni - die Versicherungswirtschaft besonders.
Damit Sie neben den Gründen für die allgemeine Beitragserhöhung bei unseren einzelnen Produkten auch das Drumherum nachvollziehen können, haben wir Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zu Ihrer Beitragsrechnung zusammengefasst. Bitte wählen Sie den Bereich aus, zu dem Sie Fragen haben.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Erläuterungen zu Ihrer Kfz-Beitragsinformation und Rechnung

Jetzt aktuell: Erläuterungen zur Beitragsinformation und Rechnung zu Ihrer Kraftfahrtversicherung! Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Einflussgrößen, von denen er abhängt und wie sie sich auswirken.

 

Zu den Erläuterungen

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Ihre Beitragsrechnung online abrufen

Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Beitragsrechnung auch online als PDF in unserem Kundenportal Meine Öffentliche abrufen können? 

 

Darüber hinaus bietet Ihnen Meine Öffentliche weitere Vorteile wie z. B. Ihre Anliegen bequem online erledigen, Online-Änderung Ihrer Daten, Einsicht in Ihre aktuellen Verträge, Online Schadenmeldung, Kontaktdaten Ihres persönlichen Beraters und vieles mehr.

 

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Weitere Informationen zu Meine Öffentliche

Haftpflicht

Wie errechnet sich mein Beitrag?
  • Ihr Beitrag ergibt sich aus dem Risiko, das Sie versichern wollen. Sie können den Tarif entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse wählen. So entscheiden Sie durch die Wahl Ihres gewünschten Versicherungsschutzes gleichzeitig über die Höhe des Beitrages.
Warum verändert sich mein Beitrag?
  • Jedes Jahr verändern sich die Verbraucherpreise im Bundesdeutschen Durchschnitt, so auch die Kosten zur Regulierung der Schäden. Die Versicherer benötigen mehr Geld um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Um auch künftig jedem Kunden seinen Anspruch auf Leistung im Schadenfall erfüllen zu können, werden die entstehenden Kosten auf alle Versicherungsnehmer in angemessenem Verhältnis aufgeteilt.
    Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich die Veränderung des Schadendurchschnitts aller deutschen Haftpflichtversicherer des letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahr in Prozent. Die Veränderung des Schadenbedarfes im Vergleich zum Vorjahr ergibt die Veränderung in Prozent, um die sich der Beitrag Ihres Vertrages verändern darf.
    Im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 findet keine Beitragsanpassung statt.
Wichtige Hinweise für Ihren Vertrag
  • Zeigen Sie uns Veränderungen zu Ihrem Vertrag stets unverzüglich an.
    Im Rahmen Ihres Vertrages haben Sie für neu hinzukommende Risiken Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Sie sind allerdings verpflichtet diesen Umstand binnen eines Monats nach Aufforderung mitzuteilen. Für das neue Risiko wird ein entsprechender Beitrag erhoben. Erfolgt keine Einigung über einen Vertrag und die Beitragshöhe erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend.
    Beispiel: Sie und Ihre Frau kaufen sich ein eigenes Reitpferd. Das Pferd ist vorerst über die Vorsorgeversicherung Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Die Vorsorgeversicherung bleibt solange bestehen, bis ein eigener Vertrag für das Pferd abgeschlossen ist. Melden Sie das Tier nicht selbstständig und auch nicht nach Aufforderung durch den Versicherer entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Hausrat

Wie errechnet sich mein Beitrag?
  • Ihr Beitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Versicherungssumme.
    In der Regel errechnet man die Versicherungssumme Ihres Hausrates mit einer Faustformel von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnraum. In den 650 Euro/m² sind z.B. Möbel, Bekleidung, technische Geräte und Ihr sonstiger Hausrat enthalten. Errechnet man die Versicherungssumme mit Hilfe dieser Faustformel, so gilt in Ihrem Vertrag der Verzicht auf Unterversicherung. Das bedeutet, im Falle eines Schadens wird keine Prüfung auf Unterversicherung vorgenommen und in voller Höhe bezahlt.
    Ihre Versicherungssumme können Sie aber auch selbst bestimmen. Wenn Sie z.B. eine sehr hochwertige Einrichtung in Ihrer Wohnung haben kann die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Gleiches gilt für eine Verringerung der Versicherungssumme.
    Sie haben zusätzlich die Möglichkeit Schäden durch Fahrraddiebstahl und eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Ihren Vertrag einzuschließen.
Warum verändert sich meine Versicherungssumme?
  • Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr den „Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel“. Nach diesem Index ermittelt der Versicherer den Veränderungssatz für die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung, damit Sie trotz Inflation im Schadenfall ausreichend versichert sind.
    Für 2025 ergeben sich für die einzelnen Bedingungswerke folgende Anpassungen der Versicherungssumme:
    - VHB 2022, VHB 2014, VHB 2008 – Anpassung um 0,9 %
    - VHB 2002 – Anpassung um 1%
    - VHB 2000, VHB 96, VHB 84 und VHB 74 – keine Anpassung
    Die Versicherungssummen werden um den angegebenen Prozentsatz erhöht und danach abhängig vom zugrundeliegenden Bedingungswerk auf volle 100 beziehungsweise volle 500 Euro aufgerundet.
     
Warum verändert sich mein Beitrag?
  • Ihre Versicherungssumme kann sich sowohl erhöhen als auch verringern, immer dann wenn der „Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel“ angepasst wird. Der Beitrag verändert sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme.
    Durch veränderte Schadenaufwendungen kann es dazu kommen, dass der Beitragssatz für bestimmte Bedingungswerke angepasst werden muss. 
    Vergleichbar mit der Gebäudeversicherung wird auch bei diesen Sparten jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt der Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ sowie für „gewerbliche Arbeitsmaschinen“ ermittelt. Steigen diese Preisindizes, so wird bei diesen Sparten auch die Versicherungssumme angepasst.
     
Wichtige Hinweise für Ihren Vertrag
  • Zeigen Sie uns Veränderungen Ihrer Wohnsituation unverzüglich an. Als relevante Änderung gilt z.B. ein Umzug oder eine Änderung der Wohnfläche.
Wichtige Hinweise zur Ihrer Glasversicherung
  • Durch den hohen Energieverbrauch bei der Glasfertigung steigen die Preise derzeit stark an. Um dieser Entwicklung zu begegnen, haben wir auch unsere Prämien anhand der Empfehlung des statistischen Bundesamtes anpassen müssen.
     

Kraftfahrt

Wie errechnet sich mein Beitrag?
  • In der Kfz-Versicherung fließen verschiedene Faktoren in die Beitragsberechnung ein. Zuerst ist die Fahrzeugart entscheidend (z. B. Pkw, Krad, Lkw usw.). Für Pkw sind die sogenannten Typ- und Regionalklassen, bei Krädern die kW-Leistung und bei Lkw das Gesamtgewicht wichtig.
    Aber auch die individuellen Merkmale des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugnutzers beeinflussen den Beitrag. Es handelt sich hierbei z.B. um die erreichte Schadenfreiheitsklasse, die jährliche Fahrleistung, das Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer oder auch ob Wohneigentum vorhanden ist.
Warum verändert sich mein Beitrag?
  • Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Neben der aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung erforderlichen Beitragsanpassung führen weitere Faktoren zu einer Beitragsveränderung. Dies kann eine geänderte Schadenfreiheitsklasse oder eine geänderte Einstufung in eine neue Regionalklasse oder Typklasse sein.
    Wieso erhöht sich der Beitrag der Kfz-Versicherung?
    In den letzten Jahren sind die Kosten für die Reparatur von Fahrzeugschäden stetig, teilweise deutlich stärker als die allgemeine Inflation, gestiegen. Die Ursachen hierfür sind sehr vielseitig:
    • Materialkosten
      Die technische Entwicklung in der Autoindustrie führt zu deutlich steigenden Kosten bei den Versicherern. Dies ist unter anderem in der immer komplexeren Fahrzeugtechnik begründet. Des Weiteren führen steigende Energiepreise und andauernde Lieferengpässe zu den Preistreibern. Die Kosten für Ersatzteilpreise steigen bereits seit Jahren überproportional.
    • Lohnkosten
      In den Werkstätten sind seit Jahren steigende Lohnkosten und damit auch steigende Stundenverrechnungssätze zu beobachten.
    • Unwetterereignisse
      Darüber hinaus führen immer häufiger auftretende Unwetterereignisse mit einhergehenden Fahrzeugschäden bei den Versicherern zu deutlich höheren Ausgaben in den Teil- und Vollkaskoversicherungen. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den kommenden Jahren mit zunehmenden Unwetterereignissen und damit verbundenen Schadensaufwendungen zu rechnen ist. 
    Um Ihnen auch weiterhin den gewohnten Service bieten und Ihre Schäden zu Ihrer Zufriedenheit regulieren zu können, ist dieser Schritt für uns also leider nötig.
Warum verändert sich die Typklasse?
  • Maßgeblich für eine Typklasseneinstufung sind z. B.: Schadenhäufigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Ersatzteilpreise und Diebstahlhäufigkeit. Weiterhin beeinflusst die Dauer, die ein Fahrzeugmodell auf dem Markt ist, die Einstufungen. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Frage, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Diese Rahmenbedingungen ändern sich ständig und führen zu Typklassenänderungen.
    Beispiele:
    • VW Crafter 2.5 TDI
      typisches Fahrzeug für Gewerbetreibende, Diesel, in der Regel hohe Fahrleistungen, hohe Typklassen
    • Audi A8 4.0 TDI Quattro
      typischer Dienstwagen, Diesel, hohe Fahrleistungen, relativ hohe Ersatzteilpreise, hohe Typklassen
    • VW Polo V 1.4
      überwiegend von Wenigfahrern genutzt, häufig Zweitfahrzeug, wenig Unfälle, günstige Reparatur- und Ersatzteilpreise, niedrige Typklassen
Wer entscheidet über die Typklasseneinstufung?
  • Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich für alle Fahrzeugmodelle die die neuen Typklassen. Wir als Öffentliche Versicherung Braunschweig folgen, wie die meisten Versicherer, den Empfehlungen des Treuhänders und haben somit keinen direkten Einfluss auf die Typklassenumstufungen.
Warum verändert sich die Regionalklasse?
  • Anhand aktueller Schadenstatistiken werden die Regionalklasseneinstufungen für die Zulassungsbezirke festgelegt. Beobachtet werden die letzten 5 Jahre. Die Regionalklasse spiegelt den Schadenverlauf innerhalb eines Zulassungsbezirkes wieder.
Wer entscheidet über die Regionalklassenänderung?
  • Einmal im Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuhänder aufgrund statistischer Unterlagen der letzten 5 Jahre die erforderlichen Regionalklassenumstufungen. Wir als Öffentliche Versicherung Braunschweig folgen auch hier, wie die meisten Versicherer den Empfehlungen des Treuhänders und haben somit keinen direkten Einfluss auf die Regionalklasseneinstufungen.

Unfall

Wie errechnet sich mein Beitrag?
  • Ihr Beitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Versicherungssumme..
    Ihre Versicherungssumme errechnet sich ganz individuell nach den gewünschten Versicherungsleistungen und der Höhe der Absicherung. So können Sie sich Ihren persönlichen Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.
Wann verändert sich meine Versicherungssumme?
  • Haben Sie in Ihrem Vertrag eine Dynamik eingeschlossen, erhöht sich die Versicherungssumme jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetz- lichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens um 5 %. Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
    - für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500,- Euro
    - für die Übergangsleistung auf volle 50,- Euro
    - für die Unfall-Rente auf volle 5,- Euro
    - für Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld auf volle 0,50 Euro.
    Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie rechtzeitig eine Mitteilung über die Erhöhung.
Warum verändert sich mein Beitrag?
  • Wenn die Versicherungssummen durch die dynamische Anpassung erhöht werden, verändert sich im gleichen Verhältnis auch der Beitrag.
Wichtige Hinweise für Ihren Vertrag
  • Zeigen Sie uns Veränderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich an. Als Veränderung gilt z.B. der Wechsel des Berufes in ein neues oder anderes Tätigkeitsfeld.
    Beispiel: Sie schließen eine Unfallversicherung ab und üben den Beruf des Tischlers aus. Drei Jahre später haben Sie nach erfolgreich abgeschlossener Meisterschule die Werkstattleitung in einem Tischlereibetrieb übernommen und arbeiten ausschließlich im Büro.
    Bei Gruppenunfallversicherungen ohne Namensangabe teilen Sie uns bitte Änderungen der Personenzahl innerhalb eines Monats nach Empfang der Beitragsrechnung mit.

Wohngebäude

Wie errechnet sich mein Beitrag?
  • Der Wert ihres Hauses wird durch verschiedene Verfahren ermittelt und als Wert in Mark 1914 ausgedrückt. Dieser Wert in Mark 1914 dient als Grundlage zur Berechnung des Beitrags und stellt gleichzeitig die Versicherungssumme dar. Mit einem jährlich neu festgelegten Anpassungsfaktor wird dieser Wert in einen Euro-Wert umgerechnet.
    Der Wert 1914 hat nichts mit dem Verkehrs- oder Marktwert Ihrer Immobilie zu tun, sondern stellt lediglich die Berechnungsgrundlage der Versicherung dar.
Warum verändert sich meine Versicherungssumme?
  • Die Versicherungssumme 1914 in der Wohngebäudeversicherung verändert sich während der Laufzeit des Vertrages nicht. Wenn Sie aber An- oder Ausbaumaßnahmen vornehmen, müssen diese entsprechend einberechnet werden.
    Beispiel: Sie möchten ihr Auto künftig in einer Garage parken. Der Bau der Garage erhöht die Versicherungssumme.
Anpassung des Beitrags
  • Die Preise für Baumaterialien, Güter des alltäglichen Lebens sowie Dienstleistungen, auch aus dem handwerklichen Bereich, steigen weiterhin deutlich an. Da wir als Risikoträger für Sie im Schadenfall genau hierauf zugreifen müssen, um Ihre Schäden regulieren zu können, sind wir von diesen aktuellen Entwicklungen ebenfalls stark betroffen. Eine Anpassung für einige unserer Beiträge ist somit in einigen Fällen unumgänglich.

    Anpassungsfaktor / Gleitender Neuwertfaktor
    Eine Berechnungsgrundlage für Ihren Beitrag ist der Anpassungsfaktor bzw. gleitende Neuwertfaktor.
    Dieser stellt sicher, dass sich unsere Leistung während der Vertragslaufzeit an die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung anpasst und Sie auch höhere Leistungen im Schadenfall erhalten. Alle Versicherer in Deutschland sind verpflichtet, Änderungen der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung weiterzugeben und die Beiträge entsprechend anzupassen.
    Für die Anpassung des Faktors werden jedes Jahr die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes „Baupreisindex für Wohngebäude“ und „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ herangezogen. Die genaue Regelung dazu finden Sie in Ihren Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.
    Neukalkulation des Beitrages
    Die zuletzt stark angestiegenen Inflationswerte machen der Versicherungsbranche sehr zu schaffen. Auch die gestiegenen Kosten für Handwerkerleistungen wirken sich bei der Schadenabwicklung nochmals zusätzlich aus. 
    Aus diesen Gründen wurde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Kalkulation für die Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel und Elementar durchgeführt. 
    Diese ergab eine Steigerung des Schadenbedarfs über den betrachteten Zeitraum für die Gefahr Leitungswasser. Die Beitragsanpassungen werden bedingungsgemäß für Hauptfälligkeiten ab dem 01.01.2025 angewendet. 
     
    Bei einer Erhöhung des Beitrages durch eine Neukalkulation haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung können Sie Ihren Vertrag kündigen.
Wichtige Hinweise für Ihren Vertrag
  • Zeigen Sie uns Veränderungen an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück an. Sollten Sie beispielsweise einen Wintergarten anbauen, oder Sie bauen Ihr Dachgeschoss zu Wohnraum um, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Wenn sich im laufenden Versicherungsjahr Änderungen ergeben haben sprechen Sie einfach mit uns.

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