• Einmalige Reiserücktrittsversicherung

    Einmalige Reiserücktrittsversicherung

    Der passgenaue Reiserücktritt-Schutz für Ihre Urlaubsreise

    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Absicherung bei Stornierung und Umbuchung
    • Auf Wunsch: Ohne Eigenbeteiligung
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Fehlermeldungen

Für eine sichere Reiseplanung

Wenn eine geplante Reise abgesagt oder verschoben werden muss, können schnell hohe Kosten entstehen. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Gebühren für Umbuchung oder Stornierung fällig werden. Wählen Sie dabei selbst, ob Sie auf einen Selbstbehalt verzichten wollen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen im Falle eines Reiseabbruches zu versichern.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre einmalige Reiserücktrittsversicherung ab

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise

Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfallservice
  • Reisepartner-Services
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

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ja
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Ihr einmaliger Beitrag pro Person Ihr einmaliger Beitrag pro Person Ihr einmaliger Beitrag pro Person Ihr einmaliger Beitrag pro Person Ihr einmaliger Beitrag pro Familie Ihr einmaliger Beitrag pro Familie Ihr einmaliger Beitrag pro Familie Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Tarifleistungen
Selbstbehalt
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20 % Selbstbehalt 20 % Selbstbehalt 20 % Selbstbehalt 20 % Selbstbehalt
Reiseabbruch
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Versicherungsschutz
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weltweit weltweit weltweit weltweit weltweit weltweit weltweit weltweit
Übernahme Stornokosten
i
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
i
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
i
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
i
Umbuchungsgebühren
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Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif   (Stand: 06.2024).

Das fragen unsere Kunden zur Reiserücktrittsversicherung für eine Reise

Ist die Einmal-Reiserücktrittsversicherung die richtige für mich?

Was ist der Unterschied zwischen einer Reise-Rücktrittskosten- und einer Reise-Abbruchversicherung?
  • Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

    Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

Wie hoch ist der Selbstbehalt, also meine Eigenbeteiligung?
  • Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

    Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. am Buchungstag der Reise bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. am Buchungstag der Reise bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reisebuchung behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Was muss ich beachten?

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja, brechen Sie die Reise aus einem versicherten Grund ab, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten erstattet.

    Ja, brechen Sie die Reise aus einem versicherten Grund ab, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise sowie die Ausfallkosten erstattet.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

Was steht im Kleingedruckten?

Verlängert sich die Versicherung automatisch?
  • Nein. Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Dauer Ihrer Reise und läuft dann automatisch aus.

    Nein. Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Dauer Ihrer Reise und läuft dann automatisch aus.

Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
  • Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

    Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

Tarifbedingungen zum Download
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung
Produktgeber ist die Union Reiseversicherung

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918